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Glossar Gebäudebetreuung: 100 Begriffe von A wie Anlieger bis Z wie Zwischenreinigung

## Grundbegriffe der Gebäudebetreuung

Stand: Juli 2026 | Kurzdefinitionen mit Links in die Vertiefungsartikel

Objektakte mit Checkliste und Tablet auf dem Schreibtisch, Glossar Gebäudebetreuung
Objektakte mit Checkliste und Tablet auf dem Schreibtisch, Glossar Gebäudebetreuung

Grundbegriffe der Gebäudebetreuung

Hausmeisterservice

Kurz: Ein Hausmeisterservice ist ein Dienstleister, der die laufende Betreuung von Gebäuden übernimmt, von Kontrolle über Reinigung bis Winterdienst. Erklärung: Der Umfang wird je Objekt im Leistungsverzeichnis definiert, abgerechnet wird meist als Monatspauschale. Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit wöchentlicher Begehung, Treppenhausreinigung und Winterdienst aus einer Hand.

Gebäudebetreuung

Kurz: Gebäudebetreuung ist die operative Gesamtverantwortung für den Zustand eines Objekts inklusive Kontroll- und Meldefunktion. Erklärung: Sie unterscheidet sich von der reinen Reinigung durch Begehungen, Mängelmeldung und die Übernahme von Sicherungspflichten, siehe Vergleichsartikel.

Objektbetreuung

Kurz: Objektbetreuung ist das Synonym zur Gebäudebetreuung mit Betonung auf das einzelne, definierte Objekt. Erklärung: In Verträgen zählt nicht das Etikett, sondern das hinterlegte Leistungsverzeichnis.

Facility Management (FM)

Kurz: Facility Management ist das übergeordnete Management aller Gebäudedienstleistungen inklusive Planung, Steuerung und Dokumentation. Erklärung: International beschrieben durch ISO 41001, relevant vor allem für Gewerbe und Industrie. Beispiel: Ein Logistikzentrum mit Wartungsmanagement und Prüffristenverfolgung.

Infrastrukturelles FM

Kurz: Infrastrukturelles Facility Management umfasst die objektnahen Dienste wie Reinigung, Außenanlagen, Winterdienst und Entsorgung. Erklärung: Es ist die FM-Ebene, die sich mit der klassischen Gebäudebetreuung überschneidet.

Technisches FM

Kurz: Technisches Facility Management umfasst Betrieb, Wartung und Prüfung der technischen Gebäudeausrüstung. Erklärung: Dazu gehören Heizung, Lüftung, Aufzüge und Brandschutztechnik inklusive gesetzlicher Prüfpflichten.

Kaufmännisches FM

Kurz: Kaufmännisches Facility Management umfasst Vertrags-, Kosten- und Flächenmanagement rund um die Immobilie. Erklärung: Es liefert Budgetplanung und Reporting, im Wohnbereich übernimmt diese Rolle meist die Hausverwaltung.

Hauswart

Kurz: Hauswart ist die traditionelle Bezeichnung für die Person, die ein Gebäude laufend betreut. Erklärung: Die Betriebskostenverordnung verwendet den Begriff in § 2 Nr. 14 für die umlagefähigen Betreuungskosten.

Leistungsverzeichnis (LV)

Kurz: Das Leistungsverzeichnis legt je Objekt fest, welche Flächen mit welchen Leistungen in welchem Turnus betreut werden. Erklärung: Es macht Angebote vergleichbar und trägt die Pflichtenübertragung, ein Muster bietet der LV-Ratgeber. Beispiel: Position 4.1: Räumen und Streuen der Gehwege auf 1,50 m bis 7 Uhr werktags.

Rahmenvertrag

Kurz: Ein Rahmenvertrag bündelt die Betreuung mehrerer Objekte eines Auftraggebers zu einheitlichen Konditionen und Prozessen. Erklärung: Standard für Hausverwaltungen mit Portfolio, mit einheitlichen Protokollen und einem Ansprechpartner.

Service-Level-Agreement (SLA)

Kurz: Ein SLA ist die vertraglich zugesicherte Leistungsgüte, etwa definierte Reaktionszeiten nach Dringlichkeitsstufen. Erklärung: SLAs machen aus Werbeversprechen einklagbare Vertragsinhalte. Beispiel: Notfallreaktion binnen weniger Stunden, planbare Arbeiten binnen vereinbarter Frist.

Monatspauschale

Kurz: Die Monatspauschale ist der feste Monatspreis für die laufende Objektbetreuung nach Leistungsverzeichnis. Erklärung: Sie macht Kosten für Wirtschaftsplan und Betriebskosten planbar, Standard bei Mehrfamilienhäusern.

Einsatzpauschale

Kurz: Die Einsatzpauschale ist der feste Preis je einzelnem Einsatz, etwa je Winterdiensträumung. Erklärung: Geeignet für definierte Einzelleistungen, in schneereichen Wintern teurer als die Saisonpauschale.

Stundensatz

Kurz: Der Stundensatz ist die zeitbasierte Vergütung für flexible und einmalige Arbeiten. Erklärung: Marktüblich liegen Hausmeister-Stundensätze im süddeutschen Raum je nach Qualifikation und Maschineneinsatz in einer Spanne, die die Preisseite einordnet.

Objektakte

Kurz: Die Objektakte ist die gesammelte Dokumentation eines Objekts aus Verträgen, Protokollen, Prüfnachweisen und Schlüssellisten. Erklärung: Sie ist Haftungsschutz, Versicherungsgrundlage und Gedächtnis des Objekts zugleich.

Begehungsprotokoll

Kurz: Das Begehungsprotokoll dokumentiert die regelmäßige Objektkontrolle mit Befund und Fotodokumentation. Erklärung: Es belegt die Kontrolltätigkeit und ist Grundlage der Mängelmeldung an die Verwaltung.

Kontrollblatt

Kurz: Das Kontrollblatt im Objekt quittiert jeden Reinigungsdurchgang mit Datum und Kürzel. Erklärung: Es macht die Leistung für Bewohner sichtbar und dient als Nachweis in der Betriebskostenabrechnung.

Einsatzprotokoll

Kurz: Das Einsatzprotokoll dokumentiert jeden Winterdiensteinsatz mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Maßnahme. Erklärung: Im Glätteschadensfall ist es das zentrale Beweismittel für Eigentümer und Verwaltung.

Freigabegrenze

Kurz: Die Freigabegrenze ist der Betrag, bis zu dem der Dienstleister Maßnahmen ohne Einzelfreigabe ausführen darf. Erklärung: Sie hält Verwaltungen handlungsfähig, ohne die Kostenkontrolle aufzugeben. Beispiel: Kleinreparaturen bis zur vereinbarten Grenze sofort, darüber mit Freigabe.

Einregelungsphase

Kurz: Die Einregelungsphase sind die ersten Wochen nach Objektübernahme, in denen Turnusse und Meldewege feinjustiert werden. Erklärung: Sie gehört zu jeder seriösen Übernahme, kritische Pflichten wie Winterdienst laufen trotzdem ab Tag eins.

Winterdienst und Verkehrssicherung

Verkehrssicherungspflicht

Kurz: Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Beherrscher einer Gefahrenquelle, Dritte vor vermeidbaren Schäden zu schützen. Erklärung: Rechtsgrundlage ist § 823 Abs. 1 BGB, am Gebäude reicht sie vom Winterdienst bis zur Baumkontrolle, Überblick im Hub-Artikel.

Delegation

Kurz: Delegation ist die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte durch klare vertragliche Vereinbarung. Erklärung: Nach der Rechtsprechung verengt sich die Verantwortung des Eigentümers dann auf Auswahl- und Kontrollpflichten.

Kontrollpflicht

Kurz: Die Kontrollpflicht ist die nach Delegation verbleibende Pflicht des Eigentümers, die Ausführung stichprobenartig zu überwachen. Erklärung: Dokumentierte Stichproben entlasten im Prozess, fehlende belasten. Beispiel: Monatliche Fotonotiz der geräumten Flächen in der Verwaltungsakte.

Erfüllungsgehilfe

Kurz: Erfüllungsgehilfe ist, wen ein Schuldner zur Erfüllung seiner Vertragspflichten einsetzt, mit Zurechnung des Verschuldens nach § 278 BGB. Erklärung: Der Vermieter steht seinem Mieter gegenüber für Fehler des beauftragten Winterdienstes ein, mit Regress gegen den Dienstleister.

Anlieger

Kurz: Anlieger sind Eigentümer und Besitzer der an eine Straße grenzenden Grundstücke. Erklärung: In Stuttgart überträgt die Satzung Stadtrecht 1/8 ihnen Reinigung und Winterdienst der Gehwege.

Hinterlieger

Kurz: Hinterlieger sind Grundstücke ohne direkte Straßengrenze, die über die Straße erschlossen werden. Erklärung: Auch sie sind in Stuttgart zum Gehweg-Winterdienst verpflichtet.

Streupflichtsatzung

Kurz: Die Streupflichtsatzung regelt kommunal, wer wann welche Flächen räumen und streuen muss. Erklärung: In Stuttgart: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, Pflicht bis 21 Uhr, Details im Winterdienst-Ratgeber.

Räumbreite

Kurz: Die Räumbreite ist die vorgeschriebene Breite des geräumten Gehwegstreifens. Erklärung: Stuttgart verlangt 1,50 Meter, mehr als der andernorts übliche Rechtsprechungsmaßstab.

Abstumpfende Streumittel

Kurz: Abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand und Granulat erhöhen die Griffigkeit, ohne zu tauen. Erklärung: In Stuttgart sind nur sie zulässig, Streusalz ist verboten mit Ausnahme bei Eisregen.

Streusalzverbot

Kurz: Das Streusalzverbot untersagt auftauende Mittel auf Stuttgarter Gehwegen, bewehrt mit Bußgeld bis 500 Euro. Erklärung: Hintergrund sind Schäden an Bäumen, Böden, Gewässern und Bauwerken.

Blitzeis

Kurz: Blitzeis ist plötzlich auftretende Glätte durch gefrierenden Regen auf kalten Flächen. Erklärung: Es löst sofortige Streupflicht aus, zumindest ein dokumentierter Räumversuch ist geschuldet.

Saisonpauschale

Kurz: Die Saisonpauschale ist der Festpreis für die gesamte Winterdienstsaison unabhängig von der Einsatzzahl. Erklärung: Für WEGs die planungssicherste Variante, wirtschaftlich eine Versicherung gegen schneereiche Winter.

Streugutaufnahme

Kurz: Die Streugutaufnahme ist das Entfernen des ausgebrachten Splitts von allen Flächen im Frühjahr. Erklärung: Das Material darf nicht in Kanaleinläufe gelangen und gehört als Position in den Saisonvertrag.

Schneelagerfläche

Kurz: Die Schneelagerfläche ist die im Lageplan definierte Zone für geräumten Schnee. Erklärung: Sie darf weder Zugänge blockieren noch beim Abtauen Verkehrsflächen vereisen.

Dachlawine

Kurz: Eine Dachlawine ist abrutschender Schnee oder Eis vom Dach mit Gefahr für Personen und Fahrzeuge darunter. Erklärung: Bei erkennbarer Gefahr sind Warnung und Absperrung geschuldet, in schneereichen Lagen Schneefanggitter üblich.

Gefahr im Verzug

Kurz: Gefahr im Verzug erlaubt sofortige Sicherungsmaßnahmen ohne vorherige Genehmigung, etwa am sturmgeschädigten Baum. Erklärung: Erlaubt ist die Gefahrenbeseitigung, nicht mehr, mit Dokumentation und unverzüglicher Meldung.

Reinigung und Übergabe

Unterhaltsreinigung

Kurz: Die Unterhaltsreinigung ist die laufende, turnusmäßige Reinigung nach Leistungsverzeichnis. Erklärung: Im Treppenhaus üblich als wöchentliches Kehren und Feuchtwischen mit Kontrollblatt.

Grundreinigung

Kurz: Die Grundreinigung trägt Pflegefilme und eingetretene Verschmutzung vollständig ab und setzt den Pflegeaufbau neu auf. Erklärung: Je nach Frequentierung ein- bis zweimal jährlich, der Reset-Knopf des Reinigungssystems.

Zwischenreinigung

Kurz: Die Zwischenreinigung ist der zusätzliche Reinigungsgang außerhalb des Turnus, etwa nach Umzug oder Handwerkereinsatz. Erklärung: Sie wird je Einsatz abgerechnet und auf Abruf ausgelöst.

Sonderreinigung

Kurz: Sonderreinigungen sind einmalige Reinigungen außerhalb des Standards, von Bauendreinigung bis Geruchssanierung. Erklärung: Sie werden je Fall nach Besichtigung kalkuliert.

Kehrwoche

Kurz: Die Kehrwoche ist die in Baden-Württemberg verbreitete, vertraglich geregelte Reinigungspflicht der Bewohner im Wechsel. Erklärung: Sie beruht auf Mietvertrag oder Hausordnung, nicht auf Gesetz, Details beim Kehrwochenservice.

Kleine Kehrwoche

Kurz: Die kleine Kehrwoche umfasst die Innenflächen: Treppenhaus, Flur und Hauseingang. Erklärung: Ihr Turnus entspricht der wöchentlichen Treppenhausreinigung.

Große Kehrwoche

Kurz: Die große Kehrwoche umfasst die Außenflächen wie Hof, Zugangswege und Mülltonnenplatz, im Winter samt Räumen und Streuen. Erklärung: Wegen des Winterdienstanteils ist sie der haftungsrelevante Teil.

Kehrwochenservice

Kurz: Der Kehrwochenservice übernimmt die Kehrwochenpflichten dauerhaft, für einzelne Parteien oder als Urlaubsvertretung. Erklärung: Er beendet den häufigsten Nachbarschaftskonflikt des Mehrfamilienhauses durch Standard und Kontrollblatt.

Besenrein

Kurz: Besenrein bedeutet: vollständig geräumt, Böden gekehrt, grobe Verschmutzungen beseitigt, nicht mehr. Erklärung: Fensterputzen und Grundreinigung sind nicht geschuldet, die Abgrenzung erklärt der Besenrein-Ratgeber. Beispiel: Der geräumte Keller gehört dazu, die shampoonierte Auslegware nicht.

Endreinigung

Kurz: Die Endreinigung ist der vertraglich vereinbarte höhere Übergabestandard inklusive Sanitär, Küche und Fenstern. Erklärung: Sie gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde, sonst bleibt es bei besenrein.

Übergabeprotokoll

Kurz: Das Übergabeprotokoll dokumentiert bei Ein- und Auszug Zustand, Zählerstände und Schlüssel, unterschrieben von beiden Seiten. Erklärung: Es ist das wichtigste Beweisdokument des Mietverhältnisses, Anleitung im Protokoll-Ratgeber.

Zementschleier

Kurz: Zementschleier ist der graue Mörtelfilm auf neu verlegten Fliesen. Erklärung: Er wird mit saurem Spezialentferner beseitigt, aber nur auf säurefesten Belägen und mit vorgenässten Fugen.

pH-Wert (Reinigung)

Kurz: Der pH-Wert bestimmt, ob ein Reiniger sauer (kalklösend), neutral (schonend) oder alkalisch (fettlösend) wirkt. Erklärung: Kalkgebundene Beläge wie Marmor und Terrazzo vertragen ausschließlich neutrale Mittel, Tabelle im Belags-Ratgeber.

Rutschhemmung

Kurz: Rutschhemmung ist die klassifizierte Griffigkeit von Bodenbelägen, in gewerblichen Bereichen nach R-Gruppen. Erklärung: Pflegefilme und Seifenreste können sie zubauen und aus sicheren Belägen Rutschflächen machen.

Sauberlaufzone

Kurz: Die Sauberlaufzone ist der Mattenbereich im Eingang, der Schmutz und Nässe abfängt. Erklärung: Ausreichend lang und regelmäßig gereinigt reduziert sie Reinigungsaufwand und Sturzrisiko zugleich.

Terrazzo

Kurz: Terrazzo ist ein kalkgebundener, geschliffener Bodenbelag, typisch für Gründerzeit- und Nachkriegsbauten. Erklärung: Er ist säureempfindlich und mit pH-neutraler Pflege über Jahrzehnte haltbar, ein wertprägendes Ausstattungsmerkmal.

Grünbelag

Kurz: Grünbelag ist der Film aus Algen, Moosen und Flechten auf Außenflächen, nass eine erhebliche Rutschgefahr. Erklärung: Entfernt wird mechanisch oder thermisch, Chemie ist auf befestigten Flächen unzulässig, Details im Grünbelag-Ratgeber.

Ozonbehandlung

Kurz: Die Ozonbehandlung neutralisiert tiefsitzende Gerüche durch Oxidation der Geruchsmoleküle in der leeren, versiegelten Wohnung. Erklärung: Anwendung nur durch geschultes Personal, kontaminierte Materialien müssen dennoch raus.

Entrümpelung

Kurz: Die Entrümpelung ist die vollständige Räumung von Wohnungen, Kellern oder Speichern mit Entsorgungsnachweis und besenreiner Übergabe. Erklärung: Seriös mit Festpreis nach Besichtigung und Wertanrechnung, Ablauf auf der Leistungsseite.

Haushaltsauflösung

Kurz: Die Haushaltsauflösung ist die komplette Auflösung eines Haushalts, typisch im Erb- oder Pflegefall. Erklärung: Zur Entrümpelung kommen Werttrennung, Dokumentensicherung und der Übergabetermin zum Mietende.

Wertanrechnung

Kurz: Die Wertanrechnung verrechnet verwertbare Gegenstände mit dem Räumungspreis. Erklärung: Seriös erfolgt sie transparent im Angebot, das Lockmodell "kostenlos gegen Wertanrechnung" kippt regelmäßig in Nachforderungen.

Chloridkorrosion

Kurz: Chloridkorrosion ist die durch Streusalz ausgelöste Korrosion der Stahlbewehrung im Beton. Erklärung: Eingeschleppte Salzfracht ist der Hauptschadenstreiber in Tiefgaragen, dagegen wirkt die jährliche Nassreinigung, erklärt im Tiefgaragen-Artikel.

Pumpensumpf

Kurz: Der Pumpensumpf ist der tiefste Punkt der Tiefgarage, an dem anfallendes Wasser gesammelt und abgepumpt wird. Erklärung: Verschlammt er, steht beim nächsten Starkregen Wasser in der Garage, die Reinigung gehört zur Frühjahrsposition.

Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Glossar Gebäudebetreuung
Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Glossar Gebäudebetreuung

Grünpflege und Bäume

Ein-Drittel-Regel

Kurz: Die Ein-Drittel-Regel besagt: Pro Rasenschnitt höchstens ein Drittel der Halmlänge entfernen. Erklärung: Tieferer Schnitt schwächt die Narbe und fördert Moos und Wildkraut, Details im Rasen-Jahresplan.

Vertikutieren

Kurz: Vertikutieren ist das flache Anritzen der Grasnarbe zur Entfernung von Rasenfilz und Moos. Erklärung: Nur bei Bedarf und bei wüchsigem Wetter, mit Nachsaat und Ursachenbehandlung, sonst kehrt das Moos zurück.

Aerifizieren

Kurz: Aerifizieren ist das Belüften verdichteter Rasenböden durch Ausstechen kleiner Erdkegel. Erklärung: Es behandelt die Verdichtung als Moosursache, oft kombiniert mit Sanden.

Mulchen

Kurz: Mulchen ist das Abdecken von Boden mit organischem Material oder das Liegenlassen fein geschnittenen Rasenschnitts. Erklärung: Auf Beeten und Baumscheiben reduziert Mulch die Verdunstung erheblich, die günstigste Trockenheitsmaßnahme.

Formschnitt

Kurz: Der Formschnitt ist der schonende Pflegeschnitt, der nur den Zuwachs von Hecken und Gehölzen entfernt. Erklärung: Er ist ganzjährig zulässig, sofern keine besetzten Nester betroffen sind.

Rückschnitt

Kurz: Der Rückschnitt ist der stärkere Eingriff in Hecken und Gehölze bis hin zum Auf-den-Stock-Setzen. Erklärung: Er ist vom 1. März bis 30. September nach § 39 BNatSchG verboten.

Auf-den-Stock-Setzen

Kurz: Auf-den-Stock-Setzen ist der radikale Rückschnitt eines Gehölzes bis kurz über den Boden zur Verjüngung. Erklärung: Zulässig nur im Winterhalbjahr und außerhalb geschützter Bestände.

Vogelschutzzeit

Kurz: Die Vogelschutzzeit ist der Zeitraum 1. März bis 30. September mit Schnitt- und Rodungsverbot für Gehölze. Erklärung: Unabhängig davon sind besetzte Nester ganzjährig geschützt, die Nuancen erklärt der Baum-Ratgeber.

Baumschutzsatzung

Kurz: Die Baumschutzsatzung stellt Bäume ab bestimmter Größe kommunal unter Schutz und macht Fällungen genehmigungspflichtig. Erklärung: Stuttgart hat eine solche Satzung, die Schwellenwerte sind vor jeder Fällung zu prüfen.

Ersatzpflanzung

Kurz: Die Ersatzpflanzung ist die mit einer Fällgenehmigung auferlegte Neupflanzung in vorgegebener Qualität und Frist. Erklärung: Sie gehört samt Anwuchspflege in die Kostenkalkulation jeder Fällung.

Baumkontrolle

Kurz: Die Baumkontrolle ist die regelmäßige Prüfung von Bäumen auf Verkehrssicherheit. Erklärung: Anerkannter Maßstab ist die FLL-Richtlinie mit Regelkontrolle und eingehender Untersuchung, Ablauf im FLL-Ratgeber.

FLL-Baumkontrollrichtlinie

Kurz: Die FLL-Richtlinie ist das anerkannte Regelwerk für Organisation und Durchführung von Baumkontrollen. Erklärung: Kein Gesetz, aber der von Gerichten herangezogene fachliche Maßstab.

Regelkontrolle

Kurz: Die Regelkontrolle ist die qualifizierte Sichtkontrolle des Baums vom Boden ohne Geräte. Erklärung: Ihr Intervall richtet sich nach Alter, Zustand und Standort, dokumentiert je Baum im Kataster.

Eingehende Untersuchung

Kurz: Die eingehende Untersuchung ist die vertiefte Prüfung auffälliger Bäume durch Sachverständige, bei Bedarf mit Geräten. Erklärung: Sie folgt auf Verdachtsmomente der Regelkontrolle, bis zum Ergebnis wird gesichert.

Baumkataster

Kurz: Das Baumkataster ist das nummerierte Verzeichnis aller Bäume eines Objekts mit Kontrollhistorie. Erklärung: Es ist die Grundlage gerichtsfester Baumkontrolle. Beispiel: Baum 12, Linde, Weg Ost, Kontrolle 03/2026, keine Auffälligkeiten.

Totholz

Kurz: Totholz sind abgestorbene Äste in der Krone, die Hauptquelle vorhersehbarer Astbruchschäden. Erklärung: Erkanntes Totholz über Verkehrsflächen muss entfernt werden, das ist Verkehrssicherung, keine Kosmetik.

Gießrand

Kurz: Der Gießrand ist der Erdwall um die Baumscheibe, der Gießwasser am Versickern im Wurzelraum hält. Erklärung: Einfachste Maßnahme wirksamer Jungbaumbewässerung, ergänzt durch Bewässerungssäcke.

Trockenruhe

Kurz: Trockenruhe ist der Überlebenszustand des Rasens bei Dürre: braun, aber regenerationsfähig. Erklärung: Der Ziehtest unterscheidet sie vom echten Schaden, Prioritäten bei Trockenheit erklärt der Bewässerungs-Ratgeber.

Wildkraut

Kurz: Wildkraut ist unerwünschter Bewuchs auf Wegen, Plätzen und in Fugen. Erklärung: Beseitigt wird mechanisch oder thermisch, chemische Mittel sind auf befestigten Flächen unzulässig.

Miete, WEG und Finanzen

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Kurz: Die WEG ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer nach Wohnungseigentumsgesetz geteilten Immobilie. Erklärung: Sie beschließt über das Gemeinschaftseigentum, auch über die Beauftragung des Hausmeisterservice.

Gemeinschaftseigentum

Kurz: Gemeinschaftseigentum sind alle Teile der Anlage, die nicht Sondereigentum sind: Dach, Treppenhaus, Außenanlagen, Leitungsstränge. Erklärung: Seine Pflege und Sicherung ist Sache der Gemeinschaft und Kern jedes Betreuungsvertrags.

Sondereigentum

Kurz: Sondereigentum ist der einem Eigentümer allein gehörende Teil, im Wesentlichen die Wohnung selbst. Erklärung: Die Grenze zum Gemeinschaftseigentum entscheidet regelmäßig Zuständigkeits- und Kostenfragen.

Eigentümerversammlung

Kurz: Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der WEG. Erklärung: Sie beschließt mit einfacher Mehrheit über Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, Ablauf im WEG-Ratgeber.

Ordnungsmäßige Verwaltung

Kurz: Ordnungsmäßige Verwaltung sind Maßnahmen, die dem Interesse der Gesamtheit der Eigentümer nach billigem Ermessen entsprechen. Erklärung: Die Beauftragung eines Hausmeisterservice zu marktüblichen Konditionen gehört dazu.

Beschlussanfechtung

Kurz: Die Anfechtung ist die gerichtliche Überprüfung eines WEG-Beschlusses binnen eines Monats. Erklärung: Anfechtungsfest machen den Vergabebeschluss Vergleichsangebote, bestimmter Beschlusstext und Leistungsverzeichnis.

Verwaltungsbeirat

Kurz: Der Beirat unterstützt und kontrolliert den Verwalter im Auftrag der Eigentümer. Erklärung: Bei der Dienstleisterauswahl ist er typischerweise der Treiber von Ausschreibung und Angebotsvergleich.

Wirtschaftsplan

Kurz: Der Wirtschaftsplan ist die beschlossene Jahresplanung der WEG-Kosten, aus der sich das Hausgeld ergibt. Erklärung: Betreuungspauschalen gehören als feste Position hinein, deshalb schätzen WEGs planbare Jahrespreise.

Hausgeld

Kurz: Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Eigentümer auf die gemeinschaftlichen Kosten. Erklärung: Es enthält umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile, vermietende Eigentümer müssen trennen.

Hausordnung

Kurz: Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus, von Ruhezeiten bis Kehrwoche. Erklärung: Pflichten wie Kehrwoche binden Mieter nur bei wirksamer Einbeziehung in den Mietvertrag.

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Kurz: Die BetrKV definiert abschließend, welche Kostenarten als Betriebskosten auf Mieter umlegbar sind. Erklärung: Hauswart läuft über § 2 Nr. 14, Reinigung über Nr. 9, Gartenpflege über Nr. 10, Details im Umlage-Ratgeber.

Umlagefähigkeit

Kurz: Umlagefähig sind laufende Betriebskosten, die der Mietvertrag erfasst und die BetrKV nennt. Erklärung: Reparaturen und Verwaltung sind es nie, deshalb müssen Hausmeisterrechnungen die Anteile trennen.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Kurz: Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet den Vermieter, nur Kosten wirtschaftlicher Betriebsführung umzulegen. Erklärung: Ein ausgeschriebener Vertrag mit Leistungsverzeichnis erfüllt es, der ungeprüfte Mondpreis nicht.

Abrechnungsfrist

Kurz: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Periodenende zugehen. Erklärung: Danach sind Nachforderungen des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Belegeinsicht

Kurz: Die Belegeinsicht ist das Recht des Mieters, die Originalbelege zur Abrechnung zu prüfen. Erklärung: Beim Hausmeister umfasst sie Vertrag, Rechnungen und Leistungsverzeichnis.

§ 35a EStG

Kurz: § 35a EStG gewährt 20 Prozent Steuerermäßigung auf Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erklärung: Bis 4.000 Euro jährlich für Dienstleistungen, bis 1.200 Euro für Handwerkerleistungen, Details im Steuer-Guide.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Kurz: Haushaltsnah sind Tätigkeiten, die üblicherweise Haushaltsmitglieder erledigen könnten, im räumlichen Bereich des Haushalts. Erklärung: Winterdienst, Reinigung und Gartenpflege gehören dazu, reine Verwaltung nicht.

Kleinreparaturklausel

Kurz: Die Kleinreparaturklausel überträgt Bagatellreparaturen an häufig benutzten Teilen bis zu Obergrenzen auf den Mieter. Erklärung: Wirksam nur mit Einzel- und Jahresobergrenze im Mietvertrag, die konkreten Grenzen sind Rechtsprechungssache.

Mängelanzeige

Kurz: Die Mängelanzeige ist die Pflicht des Mieters, Mängel der Mietsache unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Erklärung: Unterlassene Meldung kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen, etwa beim schleichenden Wasserschaden.

Mietminderung

Kurz: Die Mietminderung ist die kraft Gesetzes geminderte Miete bei erheblichen Mängeln der Mietsache. Erklärung: Höhe nach Ausmaß und Dauer, beim winterlichen Heizungsausfall erheblich, Ablauf im Heizungs-Ratgeber.

Heizperiode

Kurz: Die Heizperiode ist der übliche Betriebszeitraum der Heizung vom 1. Oktober bis 30. April. Erklärung: Kein Gesetzeswert, sondern Vertrags- und Rechtsprechungspraxis, maßgeblich bleibt die Temperatur.

Schönheitsreparaturen

Kurz: Schönheitsreparaturen sind die dekorativen Instandhaltungen wie Streichen und Tapezieren. Erklärung: Ob der Mieter sie schuldet, entscheiden die Vertragsklauseln nach strenger Rechtsprechung, nicht der Begriff besenrein.

Sicherheit, Technik und Recht

Rauchwarnmelder

Kurz: Rauchwarnmelder sind in Baden-Württemberg in Schlafräumen und deren Rettungswegen Pflicht. Erklärung: Einbau ist Eigentümersache, Betriebsbereitschaft sichern die Bewohner, Details im Rauchmelder-Ratgeber.

DIN EN 14604

Kurz: DIN EN 14604 ist die Produktnorm, der Rauchwarnmelder entsprechen müssen. Erklärung: Sie ist Mindestanforderung für rechtskonforme und versicherungsfeste Ausstattung.

Betriebsbereitschaft

Kurz: Betriebsbereitschaft meint die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Rauchmelder: Test, Batterie, freie Öffnungen. Erklärung: In Baden-Württemberg obliegt sie den unmittelbaren Besitzern, sofern der Eigentümer sie nicht übernimmt.

DIN EN 1176

Kurz: DIN EN 1176 ist die Normenreihe für Spielplatzgeräte mit drei Inspektionsstufen. Erklärung: Sichtkontrolle, operative Inspektion und jährliche Hauptinspektion, Ablauf im Spielplatz-Ratgeber.

Sichtkontrolle (Spielplatz)

Kurz: Die visuelle Routineinspektion erkennt offensichtliche Gefahren wie Glasscherben, Vandalismus und defekte Teile. Erklärung: Üblich wöchentlich, nach Stürmen zusätzlich, dokumentiert im Kontrollblatt.

Hauptinspektion

Kurz: Die Hauptinspektion ist die jährliche Gesamtprüfung des Spielplatzes durch eine sachkundige Person. Erklärung: Sie prüft Standsicherheit, Verschleiß und Normkonformität über die Routinekontrollen hinaus.

Fallschutz

Kurz: Fallschutz ist der stoßdämpfende Untergrund unter Spielgeräten, etwa Sand, Kies oder Fallschutzplatten. Erklärung: Höhe und Zustand des Fallschutzmaterials sind Standardprüfpunkte jeder Inspektion.

Fluchtweg

Kurz: Fluchtwege sind die Rettungswege aus dem Gebäude, die dauerhaft freizuhalten sind. Erklärung: Die dokumentierte Freihaltungskontrolle in Keller, Fluren und Tiefgarage ist Standardposition der Betreuung.

Brandlast

Kurz: Brandlast ist gelagertes brennbares Material, das ein Feuer nähren würde. Erklärung: Kartons im Flur und Reifen in der Tiefgarage sind die Klassiker, Kontrolle und Meldung gehören ins Leistungsverzeichnis.

Meisterpflicht

Kurz: Die Meisterpflicht bindet wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke an den eingetragenen Fachbetrieb. Erklärung: Sie zieht die Grenze der Hausmeisterarbeiten, erklärt im Ratgeber Was darf ein Hausmeister?

Bagatellarbeiten

Kurz: Bagatellarbeiten sind einfache, schnell erlernbare Tätigkeiten außerhalb der Meisterpflicht. Erklärung: Leuchtmitteltausch, Silikonfuge, Türjustage: das zulässige Kerngeschäft der Kleinreparatur. Beispiel: Tausch des Duschschlauchs ja, Arbeiten an der Elektroinstallation nein.

Betreiberverantwortung

Kurz: Betreiberverantwortung ist die Pflicht des Anlagenbetreibers, den sicheren und rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten. Erklärung: Im Wohnbereich organisiert die Betreuung die Kontrollen, im gewerblichen technischen FM wird sie vertraglich übernommen.

Prüfpflichten

Kurz: Prüfpflichten sind wiederkehrende, teils gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen technischer Anlagen. Erklärung: Von Aufzug bis Feuerlöscher, die Fristenverfolgung gehört in Objektakte und Jahreskalender.

Notdienst

Kurz: Der Notdienst sichert Havarien wie Wasserschaden oder Heizungsausfall außerhalb der Regelzeiten. Erklärung: Er sichert, dokumentiert und koordiniert Fachbetriebe, Ablauf auf der Notdienstseite.

Havarie

Kurz: Eine Havarie ist ein plötzlicher Schadensfall, der Substanz oder Sicherheit akut gefährdet. Erklärung: Rohrbruch, Sturmschaden, Totalausfall der Heizung im Frost: die Fälle der Notdienstkette.

Schadenminderungspflicht

Kurz: Die Schadenminderungspflicht verpflichtet, einen eingetretenen Schaden so klein wie möglich zu halten. Erklärung: Wasser abstellen und sichern vor allem anderen, sonst drohen Kürzungen der Versicherung.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Kurz: Diese Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter aus dem Grundstücksrisiko, etwa nach Glatteisstürzen. Erklärung: Pflichtbaustein für vermietete Objekte und WEGs, Überblick im Versicherungs-Ratgeber.

Betriebshaftpflicht (Dienstleister)

Kurz: Die Betriebshaftpflicht des Dienstleisters deckt Schäden, die er bei der Arbeit Dritten zufügt. Erklärung: Ihr Nachweis gehört zu jeder Beauftragung und in die Objektakte, mit Erneuerung bei Verlängerung.

Elementarschaden

Kurz: Elementarschäden sind Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau. Erklärung: Sie sind nur mit dem Elementarbaustein der Gebäudeversicherung gedeckt, prüfenswert auch in Hanglagen.

Regress

Kurz: Regress ist der Rückgriff auf den eigentlichen Verursacher nach eigener Ersatzleistung. Erklärung: Der Vermieter, der seinen Mieter entschädigt, nimmt den beauftragten Winterdienst in Regress, tragfähig nur mit Vertrag und Protokollen.

Objektübernahme

Kurz: Die Objektübernahme ist der geregelte Start der Betreuung mit Zustandsaufnahme, Schlüsselprotokoll und Einregelung. Erklärung: Kritische Pflichten laufen ab Tag eins, der Ablauf steht auf der Seite für Hausverwaltungen.

Zustandsaufnahme

Kurz: Die Zustandsaufnahme dokumentiert vorhandene Mängel mit Fotos vor Beginn der Betreuung. Erklärung: Sie trennt Altschäden von neuen und schützt beide Vertragsseiten.

Schlüsselprotokoll

Kurz: Das Schlüsselprotokoll dokumentiert jede Übergabe von Schlüsseln und Transpondern je Schließanlage. Erklärung: Fehlende Schlüssel einer Schließanlage sind ein teures Risiko, die Liste ist die Versicherung dagegen.


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Weitere Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, jeweils in zwei bis drei Sätzen.

Welche Nachweise braucht eine wöchentlich betreute Wohnanlage?
Für ein Mehrfamilienhaus mit wöchentlicher Betreuung sollten Begehungsprotokoll, Kontrollblatt und Objektakte geführt werden. Das Begehungsprotokoll hält Befund und Fotos fest, das Kontrollblatt bestätigt Reinigungsdurchgänge mit Datum und Kürzel. Die Objektakte bündelt Verträge, Protokolle, Prüfnachweise und Schlüssellisten und dient als Nachweis gegenüber Verwaltung und Versicherung.
Wie oft müssen Bäume auf dem Grundstück einer WEG kontrolliert werden?
Bei einer WEG mit gemeinschaftlicher Außenanlage richtet sich der Turnus der Baumkontrolle nach Alter, Zustand und Standort der Bäume. Die Regelkontrolle erfolgt als qualifizierte Sichtkontrolle vom Boden und wird je Baum im Kataster dokumentiert. Zeigen sich Verdachtsmomente, folgt eine eingehende Untersuchung durch Sachverständige; bis zum Ergebnis wird gesichert.
Welche Winterdienstregeln gelten für einen Stuttgarter Altbau in Hanglage?
Auch bei einem Stuttgarter Altbau in Hanglage gelten für Gehwege die kommunalen Räumzeiten und eine Räumbreite von 1,50 Metern. Werktags muss bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein; die Pflicht läuft bis 21 Uhr. Zulässig sind abstumpfende Streumittel, Streusalz nur bei Eisregen.
Wie wird die Betreuung einer Wohnanlage mit 40 Einheiten vertraglich geregelt?
Für eine Wohnanlage mit 40 Einheiten sollte das Leistungsverzeichnis Flächen, Leistungen und Turnusse objektbezogen festlegen. Die laufende Betreuung kann als Monatspauschale abgerechnet werden, während einzelne Zusatzarbeiten nach Stundensatz oder Einsatzpauschale laufen. Eine vereinbarte Freigabegrenze erlaubt Kleinreparaturen ohne Einzelfreigabe; darüber ist die Zustimmung der Verwaltung erforderlich.
Welche Unterlagen gehören in die Objektakte einer wöchentlich betreuten Gewerbeimmobilie?
In die Objektakte einer wöchentlich betreuten Gewerbeimmobilie gehören Vertrag, Leistungsverzeichnis, Begehungsprotokolle, Kontrollblätter und Prüfnachweise der technischen Anlagen. Ergänzend gehört eine Schlüsselliste dazu, die jeden Zugang nachvollziehbar macht. Diese Bündelung dient als Nachweis gegenüber Eigentümer, Versicherung und im Streitfall vor Gericht. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wer wann welche Kontrolle durchgeführt hat. Fehlt eine dieser Unterlagen, wird die Nachweisführung im Ernstfall deutlich schwieriger.
Wie unterscheidet sich die Einsatzpauschale von der Monatspauschale bei laufender Betreuung?
Die Einsatzpauschale vergütet einen einzelnen definierten Einsatz, etwa eine Winterdiensträumung, während die Monatspauschale die laufende Betreuung nach Leistungsverzeichnis als festen Preis abdeckt. Für planbare Daueraufgaben ist die Monatspauschale üblich, für seltene oder unregelmäßige Einzelleistungen eignet sich die Einsatzpauschale besser. Beide Modelle können im selben Vertrag kombiniert werden, wenn Aufgaben unterschiedlich planbar sind. Die Wahl richtet sich vor allem danach, wie regelmäßig die jeweilige Leistung tatsächlich anfällt.
Welche Begriffe aus dem Glossar sind für eine Stuttgarter Eigentumswohnung in Hanglage besonders relevant?
Für eine Eigentumswohnung in Stuttgarter Hanglage sind vor allem Räumbreite, Streusalzverbot und Kontrollpflicht relevant. Die Räumbreite von 1,50 Metern gilt unabhängig vom Gefälle, abstumpfende Streumittel sind vorgeschrieben. Zusätzlich betrifft die Kontrollpflicht die Überwachung des beauftragten Winterdienstes durch die Eigentümergemeinschaft. Diese Begriffe zeigen, wie Verkehrssicherung und Betreuung in der Praxis zusammenwirken. Wer diese Begriffe kennt, versteht die Vertragsgrundlage der eigenen Betreuung deutlich besser.
Welche Glossarbegriffe erklären die Objektakte eines Mehrfamilienhauses in Bad Cannstatt?
Für ein Mehrfamilienhaus in Bad Cannstatt erklärt das Glossar die Objektakte über die Begriffe Begehungsprotokoll, Kontrollblatt und Einsatzprotokoll. Das Begehungsprotokoll hält Kontrollbefunde fest, das Kontrollblatt bestätigt Reinigungsdurchgänge, das Einsatzprotokoll dokumentiert Winterdiensteinsätze. Zusammen bilden sie die Nachweisgrundlage gegenüber Verwaltung und Versicherung. Ohne diese drei Dokumente lässt sich die geleistete Betreuung im Streitfall kaum belegen. Diese Nachweise sind zugleich Grundlage für Versicherung und Betriebskostenabrechnung im Streitfall.
Darf ich Hausmeisterkosten auf die Mieter umlegen?
Ja, laufende Hauswartkosten können auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag sie erfasst und die Betriebskostenverordnung nennt. Maßgeblich ist BetrKV § 2 Nr. 14; Reinigung fällt unter Nr. 9, Gartenpflege unter Nr. 10. Reparaturkosten und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig, deshalb müssen Rechnungen die Anteile trennen.
Was passiert, wenn der beauftragte Winterdienst seine Pflichten nicht richtig erfüllt?
Führt ein beauftragter Winterdienst seine Pflichten fehlerhaft aus, steht der Vermieter gegenüber dem Mieter für den Erfüllungsgehilfen nach BGB § 278 ein. Ein Regress gegen den Dienstleister bleibt möglich. Nach klarer Delegation verbleiben beim Eigentümer Auswahlpflichten und Kontrollpflichten; Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Maßnahme sind im Glätteschadensfall das zentrale Beweismittel.

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