Was gehört zur besenreinen Übergabe und was nicht?
Zur besenreinen Übergabe gehören: vollständige Räumung inklusive Keller und Einbauten des Mieters, Auskehren oder Absaugen aller Böden, Entfernen grober Verschmutzungen wie Flecken von verschütteten Flüssigkeiten, Spinnweben und Kehricht sowie das Leeren und grobe Auswischen von mitvermieteten Einbauschränken. Nicht geschuldet sind Fensterreinigung, Teppichshampoonierung, das Putzen von Bad und Küche auf Neuzustand oder Malerarbeiten.
| Leistung | Bei besenrein geschuldet |
|---|---|
| Wohnung vollständig räumen, auch Keller, Speicher, Balkon | Ja |
| Böden kehren oder saugen | Ja |
| Grobe Verschmutzungen und Kehricht beseitigen | Ja |
| Müll und Sperrgut entsorgen | Ja |
| Fenster putzen | Nein |
| Bad und Küche gründlich reinigen | Nein, nur grober Schmutz |
| Teppiche tiefenreinigen | Nein |
| Streichen, tapezieren, renovieren | Nein, eigene Rechtsfrage der Schönheitsreparaturen |
| Dübel entfernen, Löcher verschließen | Nach den Umständen des Einzelfalls, nicht Teil von besenrein |
Die Abgrenzung zur Renovierung ist wichtig: Ob ein Mieter streichen muss, entscheidet sich nach den Schönheitsreparaturklauseln des Mietvertrags und der dazu ergangenen Rechtsprechung, nicht nach dem Begriff besenrein. Besenrein beschreibt ausschließlich den Sauberkeits- und Räumungszustand.
Warum sorgt der Begriff so oft für Streit?
Der Streit entsteht, weil zwei berechtigte Erwartungen kollidieren: Der Vermieter will die Wohnung besichtigungsfähig zurück, der Mieter schuldet nur den groben Sauberkeitszustand. Dazu kommt die Verwechslung mit vertraglich vereinbarten strengeren Standards und mit den Schönheitsreparaturen. Wer die Begriffe im Übergabeprotokoll sauber trennt, vermeidet den Konflikt an der Wurzel.
Drei typische Konfliktfälle aus der Praxis:
Der Kalkrand im Bad: Normale Gebrauchsspuren und übliche Ablagerungen sind kein grober Schmutz und bei besenrein hinzunehmen. Eine verdreckte, offensichtlich lange nicht gereinigte Sanitärkeramik überschreitet dagegen die Grenze.
Der volle Keller: Besenrein heißt vollständig geräumt. Zurückgelassene Möbel, Farbeimer oder Reifen im Keller sind ein Räumungsmangel, dessen Entsorgung der Vermieter nach Fristsetzung auf Kosten des Mieters veranlassen kann.
Die Einbauküche des Mieters: Was der Mieter eingebaut hat, muss er entfernen, samt Wiederherstellung der Anschlusssituation, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Übernahmevereinbarung mit dem Nachmieter gehört schriftlich fixiert, sonst bleibt die Ausbaupflicht beim ausziehenden Mieter.
Was gilt bei Haushaltsauflösung und Erbfall?
Bei Haushaltsauflösungen, etwa im Erbfall, schulden die Erben dem Vermieter dieselbe besenreine Übergabe wie der Mieter selbst: vollständige Räumung und grobe Reinigung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Professionelle Entrümpelungen werden deshalb üblicherweise mit dem ausdrücklichen Übergabestandard besenrein beauftragt, inklusive Entsorgungsnachweisen.
Für Erben ist der Zeitdruck das eigentliche Problem: Das Mietverhältnis endet, die Wohnung ist voll, und jede weitere Monatsmiete kostet. Eine professionelle Auflösung mit besenreiner Übergabe umfasst Räumung aller Flächen inklusive Keller und Speicher, Trennung von Wertgegenständen nach Absprache, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis und die Endabnahme mit dem Vermieter oder der Verwaltung. Bei stark verschmutzten Objekten geht der Bedarf über besenrein hinaus, dann sind Sonderreinigung und Geruchsbehandlung gefragt, der Übergang zur Spezialreinigung ist im Artikel Messie-Wohnung räumen und reinigen beschrieben.

