Was tun bei einem Wasserschaden? Die ersten fünf Schritte
Bei einem Wasserschaden gilt: Wasser abstellen, Strom im betroffenen Bereich abschalten, Wertsachen und Möbel aus dem Wasser räumen, den Schaden mit Fotos dokumentieren und dann Vermieter beziehungsweise Verwaltung und Notdienst verständigen. Erst sichern, dann telefonieren.
- Wasserzufuhr stoppen: Absperrventil am betroffenen Gerät oder Strang schließen, im Zweifel den Haupthahn des Hauses. Der Haupthahn sitzt meist im Keller nahe der Wasseruhr. Es lohnt sich, seine Position zu kennen, bevor der Ernstfall eintritt.
- Strom abschalten: Im durchnässten Bereich die betroffenen Sicherungen ausschalten. Steht Wasser in der Nähe von Steckdosen oder Geräten, den Bereich nicht mehr betreten, bis der Strom aus ist.
- Bewegliches retten: Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem Wasser nehmen oder unterlegen. Was jetzt trocken bleibt, muss später nicht reguliert werden.
- Dokumentieren: Fotos und Videos vom Schaden, vom Wasserstand und von der mutmaßlichen Ursache. Die Versicherung fragt danach, und die Beweislage ist eine Stunde später schlechter.
- Melden: Mieter informieren den Vermieter oder die Verwaltung, dazu verpflichtet § 536c BGB. Parallel den Notdienst rufen, damit Sicherung und Erstmaßnahmen nicht auf den nächsten Werktag warten.
Welche Notfälle deckt der Notdienst ab?
Der Notdienst deckt Havarien ab, die Sicherheit oder Substanz des Gebäudes akut gefährden: Wasserschäden und Rohrbrüche, verstopfte Abwasserleitungen mit Rückstau, Heizungsausfall in der Frostperiode, Sturm- und Unwetterschäden, defekte Hauseingangstüren und Schließanlagen sowie Glasbruch mit Absicherung der Öffnung.
| Notfall | Erstmaßnahme durch den Notdienst | Danach |
|---|---|---|
| Wasserschaden, Rohrbruch | Absperren, Wasser aufnehmen, Bereich sichern | Koordination Sanitärfachbetrieb und Trocknung |
| Abwasser-Rückstau | Absperren betroffener Bereiche, Erstreinigung | Kanal- und Rohrreinigung veranlassen |
| Heizungsausfall bei Frost | Störungsprüfung, Frostschutzmaßnahmen | Heizungsfachbetrieb, Verwaltung informieren |
| Sturmschaden | Gefahrenbereich absperren, lose Teile sichern | Dachdecker oder Fachbetrieb koordinieren |
| Tür- und Schließanlagendefekt | Provisorische Sicherung des Zugangs | Schlosswechsel oder Instandsetzung |
| Glasbruch | Absicherung mit Notverschluss | Glaserei beauftragen |
Wichtig zur Abgrenzung: Der Notdienst sichert und koordiniert. Meisterpflichtige Reparaturen an Elektrik, Gas oder Heizung führt der eingetragene Fachbetrieb aus, wir stellen die Kette vom Anruf bis zur Reparatur sicher. Warum diese Abgrenzung gesetzlich so ist und wo die Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Was darf ein Hausmeister?
Wie läuft ein Notdiensteinsatz ab?
Nach dem Anruf nehmen wir Adresse, Schadensbild und Zugangssituation auf und geben eine verbindliche Ankunftszeit durch. Vor Ort sichern wir die Schadensstelle, stoppen die Ursache soweit ohne Fachbetrieb möglich, dokumentieren den Zustand mit Fotos und Protokoll und stimmen die nächsten Schritte mit Eigentümer oder Verwaltung ab.
Das Einsatzprotokoll ist mehr als Bürokratie: Es enthält Eintreffzeit, vorgefundenen Zustand, durchgeführte Maßnahmen und Fotodokumentation. Versicherungen regulieren schneller, wenn diese Kette lückenlos vorliegt, und Verwaltungen können gegenüber Eigentümern belegen, wann was veranlasst wurde. Bei Objekten mit bestehendem Betreuungsvertrag liegt die Objektakte mit Absperrpositionen, Schließanlage und Ansprechpartnern bereits vor, das spart im Ernstfall die teuerste Ressource: Zeit vor Ort.

