Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die laufenden, wiederkehrenden Tätigkeiten der Objektbetreuung: Kontrollgänge, Überwachung von Haustechnik und Hausordnung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Mülltonnenservice und vergleichbare Dienste. Maßgeblich ist der Charakter der Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung der ausführenden Person.
Die Betriebskostenverordnung verteilt die typischen Hausmeisterleistungen auf mehrere Positionen:
| Leistung |
BetrKV-Position |
Umlagefähig |
| Objektkontrolle, Überwachung, allgemeine Hausmeistertätigkeit |
§ 2 Nr. 14 (Hauswart) |
Ja |
| Treppenhaus- und Gebäudereinigung |
§ 2 Nr. 9 |
Ja |
| Gartenpflege, Pflege der Außenanlagen, Spielplatzpflege |
§ 2 Nr. 10 |
Ja |
| Winterdienst, Straßenreinigung |
§ 2 Nr. 8 |
Ja |
| Reparaturen und Instandhaltung durch den Hausmeister |
keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV) |
Nein |
| Verwaltungstätigkeiten wie Wohnungsübergaben, Abnahmen, Schriftverkehr |
keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV) |
Nein |
| Notdiensteinsätze zur Schadensbeseitigung |
in der Regel Instandhaltung |
Nein |
| Neuanlage eines Gartens, Fällung ohne Pflegecharakter |
Einzelfallfrage, häufig keine laufenden Kosten |
Überwiegend nein |
Wichtig für die Zuordnung: Eine Leistung darf nur in einer Position auftauchen. Übernimmt der Hausmeister die Treppenhausreinigung und wird sie unter Nr. 14 abgerechnet, darf sie nicht zusätzlich unter Nr. 9 erscheinen. Doppelabrechnungen sind ein klassischer Beanstandungsgrund.
Warum müssen Verwaltung und Reparaturen herausgerechnet werden?
§ 1 Abs. 2 BetrKV nimmt Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ausdrücklich von den Betriebskosten aus. Enthält die Hausmeisterpauschale solche Anteile, muss der Vermieter sie vor der Umlage herausrechnen und im Streitfall nachvollziehbar darlegen können. Eine Pauschale ohne Aufschlüsselung geht zu Lasten des Vermieters.
In der Praxis entstehen die Probleme fast immer beim Mischvertrag: Ein Hausmeister erledigt Kontrollgänge (umlagefähig), tauscht eine defekte Türschließanlage aus (Instandhaltung, nicht umlagefähig) und führt eine Wohnungsabnahme durch (Verwaltung, nicht umlagefähig), alles in einer Monatspauschale. Die sauberste Lösung ist ein Vertrag beziehungsweise ein Leistungsverzeichnis, das die Tätigkeiten von vornherein trennt und die Vergütung positionsweise zuordnet. Wie ein solches Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, zeigt unser Muster-Leistungsverzeichnis. Bei uns sind die Rechnungen entsprechend getrennt aufgebaut, damit die Abrechnung ohne Schätzarbeit auskommt.
Fehlt die vertragliche Trennung, muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Anteil schätzen und die Schätzgrundlage offenlegen. Pauschale Abzüge ohne Begründung akzeptieren Gerichte nicht durchgehend, die Anforderungen unterscheiden sich je nach Einzelfall und Instanz. Verlässlicher als jede nachträgliche Schätzung ist die Trennung an der Quelle.
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, danach sind Nachforderungen des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung muss die Gesamtkosten je Kostenart, den Verteilerschlüssel und den Mieteranteil nachvollziehbar ausweisen.
Für die Hausmeisterposition heißt das konkret: Die Gesamtkosten der Position müssen genannt sein, und wenn aus einer Mischpauschale nicht umlagefähige Anteile herausgerechnet wurden, gehört der Rechenweg in die Abrechnung oder muss auf Nachfrage belegbar sein. Zusätzlich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB: Der Vermieter darf nur Kosten umlegen, die dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechen. Ein deutlich überteuerter Dienstleister ohne Marktvergleich kann daran scheitern, ein ordentlich ausgeschriebener Vertrag mit Leistungsverzeichnis nicht.
Welche Rechte haben Mieter bei der Prüfung?
Mieter haben das Recht, die Originalbelege zur Abrechnung einzusehen, beim Hausmeister also Vertrag, Rechnungen und gegebenenfalls das Leistungsverzeichnis. Einwendungen gegen die Abrechnung müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer Verwaltungs- oder Reparaturanteile in der Hausmeisterposition vermutet, sollte gezielt die Belegeinsicht verlangen.
Prüfpunkte für Mieter in dieser Reihenfolge:
- Mietvertrag prüfen: Ist die Umlage der Betriebskosten überhaupt vereinbart und ist die Hauswartposition erfasst?
- Doppelabrechnung suchen: Tauchen Reinigung oder Gartenpflege sowohl in der Hausmeisterposition als auch als eigene Position auf?
- Sprünge hinterfragen: Ist die Position gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, ohne dass sich die Leistung erkennbar geändert hat?
- Belegeinsicht nehmen: Enthält der Hausmeistervertrag Reparatur- oder Verwaltungsleistungen, und wurden diese herausgerechnet?
Für Vermieter ist dieselbe Liste die Qualitätskontrolle vor Versand der Abrechnung. Wer die vier Punkte selbst beantworten kann, übersteht auch die Prüfung durch einen Mieterverein.
Wie wirkt sich die Umstellung von Kehrwoche auf Dienstleister aus?
Stellt ein Haus von der Kehrwoche der Bewohner auf einen professionellen Dienst um, entstehen erstmals umlagefähige Reinigungskosten. Die Umlage ist zulässig, wenn der Mietvertrag die Betriebskostenart erfasst, die Umstellung dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt und die Mieter im Gegenzug von der Eigenleistung frei werden.
Bei Bestandsmietverträgen kommt es auf die Formulierung an: Verweist der Vertrag auf die Betriebskostenverordnung oder listet er Gebäudereinigung als umlagefähige Art auf, ist die neue Position regelmäßig gedeckt. Enthält der Vertrag eine abschließende Liste ohne Reinigungsposition, ist die Umlage nicht ohne Weiteres möglich, dann braucht es eine Vertragsanpassung. Den praktischen Ablauf der Umstellung inklusive WEG-Beschluss beschreibt unsere Seite Kehrwochenservice Stuttgart, die Leistungsseite dazu ist die Treppenhausreinigung Stuttgart.
Häufige Fragen zur Umlage von Hausmeisterkosten
Sind die Kosten für den Winterdienst umlagefähig?
Ja, die laufenden Kosten des Winterdienstes einschließlich Streugut sind als Kosten der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig, bei Ausführung durch den Hauswart über § 2 Nr. 14. Die Haftungs- und Pflichtenfragen dahinter behandelt der Ratgeber Winterdienstpflicht Stuttgart.
Können Mieter die Hausmeisterkosten von der Steuer absetzen?
Ja, die in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG begünstigt, 20 Prozent mindern direkt die Steuerschuld bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen. Viele Verwaltungen stellen dafür eine Bescheinigung aus, ansonsten genügt die aufgeschlüsselte Abrechnung.
Ist ein 24h-Notdienst umlagefähig?
Die Bereitschaftspauschale für die Erreichbarkeit kann je nach Ausgestaltung als Teil der Hauswartkosten umlagefähig sein, die einzelnen Einsätze zur Schadensbeseitigung sind dagegen Instandhaltung und nicht umlagefähig. Auch hier entscheidet die getrennte Ausweisung im Vertrag. Was der Notdienst leistet, steht auf der Seite Notdienst Stuttgart.
Was passiert, wenn der Vermieter die Anteile nicht trennen kann?
Dann trägt er das Risiko: Der Mieter kann die Position beanstanden, und im Streitfall muss der Vermieter die Umlagefähigkeit darlegen und beweisen. Ohne belastbare Aufschlüsselung wird die Position gekürzt oder gestrichen. Deshalb gehört die Trennung in den Dienstleistungsvertrag, nicht in die nachträgliche Schätzung.
Dürfen WEG-Verwaltungskosten auf Mieter umgelegt werden?
Nein. Die Kosten der WEG- oder Mietverwaltung sind Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 BetrKV und niemals umlagefähig. Vermietende Wohnungseigentümer müssen aus der Hausgeldabrechnung die umlagefähigen Positionen herausziehen und dürfen das Hausgeld nicht pauschal weiterreichen.
Für Vermieter und Verwaltungen: Unsere Rechnungen trennen umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen von der ersten Abrechnung an. Zum Kontaktformular
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