Was ist die Kehrwoche und wer muss sie machen?
Die Kehrwoche ist die in Baden-Württemberg verbreitete, per Hausordnung oder Mietvertrag geregelte Pflicht der Bewohner, im Wechsel die Gemeinschaftsflächen zu reinigen. Unterschieden wird die kleine Kehrwoche für Treppenhaus und Hausflur und die große Kehrwoche für Gehweg, Hof und Außenbereiche. Verpflichtet ist, wer laut Mietvertrag oder Beschluss der Eigentümergemeinschaft an der Reihe ist.
Zwei Klarstellungen, die in Stuttgart regelmäßig für Verwirrung sorgen:
Die öffentliche Gehwegreinigung ist keine Wochenpflicht mehr. Die verpflichtende wöchentliche Gehwegkehrwoche galt in Stuttgart bis 1988 und wurde durch eine Reinigung nach Bedarf ersetzt, etwa bei Laub und Verschmutzung. Unabhängig davon besteht die Räum- und Streupflicht im Winter in vollem Umfang fort, mit Fristen ab 7 Uhr werktags. Details dazu im Ratgeber Winterdienstpflicht Stuttgart.
Die hausinterne Kehrwoche ist Vertragsrecht. Ob und wie Bewohner zur Treppenhausreinigung verpflichtet sind, regeln Mietvertrag und Hausordnung beziehungsweise die Beschlüsse der WEG. Genau dort setzt die Umstellung auf einen Dienstleister an.
Wie funktioniert der Kehrwochenservice konkret?
Wir übernehmen die Reinigungspflichten der Kehrwoche in festem Turnus: wöchentliches Kehren und Feuchtwischen von Treppenhaus und Eingangsbereich, Reinigung von Handlauf, Briefkastenanlage und Haustür, dazu je nach Vereinbarung Hof, Zugangswege und Mülltonnenplatz. Jeder Durchgang wird auf einem Kontrollblatt im Haus quittiert.
Drei Buchungsmodelle decken die typischen Situationen ab:
Dauerhafte Übernahme für das ganze Haus: Die Kehrwoche wird komplett abgeschafft und durch den Profi ersetzt. Das ist die Lösung für WEGs und Vermieter, die den Konflikt strukturell beenden wollen. Den vollen Leistungsumfang beschreibt unsere Seite Treppenhausreinigung Stuttgart.
Übernahme für einzelne Parteien: Ein Haushalt gibt seine Kehrwochenanteile ab, etwa aus Alters- oder Zeitgründen, der Rest des Hauses macht weiter. Wir übernehmen exakt die Wochen des Auftraggebers nach dem Kehrwochenplan des Hauses. Voraussetzung ist, dass Vermieter oder Hausordnung eine Vertretung durch Dritte zulassen, was der Regelfall ist.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung: Einmalige oder befristete Übernahme, wenn die eigene Kehrwoche in Abwesenheit fällt. Buchbar pro Woche, inklusive Winterdienstvertretung, denn die Räumpflicht kennt keinen Urlaub.
Warum lohnt sich die Umstellung für Vermieter und WEGs?
Die Kehrwoche ist der häufigste Konfliktherd im Mehrfamilienhaus: unterschiedliche Sauberkeitsmaßstäbe, vergessene Wochen, Streit über die Qualität. Für Vermieter bedeutet das Beschwerden und Verwaltungsaufwand, für WEGs zermürbende Tagesordnungspunkte. Die Umstellung auf einen Dienstleister ersetzt subjektive Maßstäbe durch ein definiertes Leistungsverzeichnis mit Nachweis.
Dazu kommt ein Durchsetzungsproblem, das viele unterschätzen: Kommt ein Bewohner seiner Kehrwochenpflicht dauerhaft nicht nach, bleibt dem Vermieter nur der mühsame Weg über Abmahnungen, und die Nachbarn bleiben auf der Verschmutzung sitzen. Ein Dienstleister mit Vertrag und Kontrollblatt ist schlicht durchsetzbar. Bei vermieteten Objekten sind die Kosten als Betriebskosten der Gebäudereinigung umlagefähig, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Bewohner tauschen also unbezahlte Eigenarbeit gegen einen kalkulierbaren Monatsbetrag, und in der Praxis empfinden das die meisten als fairen Tausch, sobald der erste Winter ohne eigenes Schneeschippen vergangen ist.

