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Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege von der Steuer absetzen: Der § 35a-Guide

Hausmeisterleistungen, Winterdienst, Gartenpflege und Reinigung sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG begünstigt: 20 Prozent der Arbeitskosten mindern direkt die Steuerschuld, bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Handwerkerleistungen wie Reparaturen sind separat mit 20 Prozent von maximal 6.000 Euro begünstigt, also bis zu 1.200 Euro. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung, Materialkosten sind nicht begünstigt.

Stand: Juli 2026 | Steuerguide für Eigentümer, Mieter und Vermieter

Objektakte mit Checkliste und Tablet auf dem Schreibtisch, Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege von der Steuer absetzen
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Welche drei Kategorien kennt § 35a EStG?

§ 35a EStG unterscheidet drei Fördertöpfe: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse als Minijob mit 20 Prozent von maximal 2.550 Euro Aufwand, also bis zu 510 Euro Ermäßigung, haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro, und Handwerkerleistungen mit 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro. Die Töpfe gelten nebeneinander.

Kategorie Begünstigter Höchstaufwand Maximale Steuerermäßigung Typische Hausmeister-Beispiele
Haushaltsnaher Minijob 2.550 Euro/Jahr 510 Euro geringfügig beschäftigter Hauswart
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20.000 Euro/Jahr 4.000 Euro Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Kehrwochenservice, Hauswarttätigkeiten
Handwerkerleistungen 6.000 Euro/Jahr 1.200 Euro Kleinreparaturen, Wartungsarbeiten, Renovierungsarbeiten im Haushalt

Die Ermäßigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen, sie ist also kein Freibetrag, sondern bares Geld in der Steuererklärung. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer, nicht dagegen Material und entsorgte Stoffe. Deshalb weisen unsere Rechnungen die Arbeitskosten getrennt aus.

Welche Hausmeisterleistungen zählen als haushaltsnahe Dienstleistung?

Als haushaltsnah gelten Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden könnten und im räumlichen Bereich des Haushalts stattfinden: Reinigung von Wohnung und Treppenhaus, Gartenpflege inklusive Rasenmähen und Heckenschnitt, Winterdienst auf dem Grundstück und nach der Rechtsprechung auch auf dem angrenzenden öffentlichen Gehweg, Hauswarttätigkeiten und die Kehrwochenübernahme.

Die Zuordnung im Detail: Laufende Pflege ist Dienstleistung, Instandsetzung ist Handwerkerleistung. Rasenmähen und Formschnitt der Hecke laufen im 20.000-Euro-Topf, die Reparatur des Gartenzauns und der Austausch der defekten Hausbeleuchtung im 6.000-Euro-Topf der Handwerkerleistungen. Für die Praxis ist die Unterscheidung günstig, weil sich die Ausgaben so auf zwei Höchstbeträge verteilen. Zum Haushalt gehört der räumliche Bereich des bewohnten Grundstücks, deshalb sind Winterdienst, Grünpflege und Kehrwochenservice klassische § 35a-Leistungen, während etwa reine Verwaltungstätigkeiten nicht begünstigt sind.

Wie machen Mieter die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung geltend?

Auch Mieter können § 35a nutzen: Die in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Arbeitskosten für Hauswart, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst sind anteilig begünstigt. Grundlage ist die Abrechnung selbst oder eine gesonderte Bescheinigung nach § 35a EStG, die viele Verwaltungen ausstellen. Die Beträge werden in der Steuererklärung angesetzt, auch wenn die Abrechnung erst nach Jahresende zugeht.

Praktisch läuft es so: Der Mieter entnimmt der Abrechnung die auf ihn entfallenden begünstigten Arbeitskosten je Position. Weist die Abrechnung die Arbeitskosten nicht getrennt aus, kann der Mieter die Bescheinigung von der Verwaltung verlangen, denn ohne Aufschlüsselung akzeptiert das Finanzamt die Position nicht. Hier schließt sich der Kreis zur Rechnungsqualität des Dienstleisters: Nur wenn dessen Rechnungen Arbeits- und Materialkosten trennen, kann die Verwaltung die Bescheinigung ohne Schätzarbeit erstellen. Die Abgrenzung, welche Positionen überhaupt in der Betriebskostenabrechnung landen dürfen, behandelt der Ratgeber Hausmeisterkosten umlegen.

Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege von der Steuer absetzen
Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege von der Steuer absetzen

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?

Zwei Voraussetzungen sind zwingend: eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen sind ausgeschlossen, auch mit Quittung. Die Belege müssen nicht mit der Erklärung eingereicht, aber auf Anforderung vorgelegt werden. Bei Mietern ersetzt die Betriebskostenabrechnung beziehungsweise die § 35a-Bescheinigung die Einzelrechnungen.

Checkliste für die Geltendmachung:

  1. Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten aufbewahren.
  2. Unbar zahlen, Überweisungsbeleg oder Kontoauszug sichern.
  3. Leistungen den richtigen Topf zuordnen: Pflege und Reinigung zu den Dienstleistungen, Reparaturen zu den Handwerkerleistungen.
  4. Als Mieter die Bescheinigung nach § 35a bei der Verwaltung anfordern, falls die Abrechnung die Arbeitskosten nicht aufschlüsselt.
  5. Beträge in der Anlage zur Einkommensteuererklärung eintragen, die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Was gilt für Vermieter und WEGs?

Für Vermieter gilt eine wichtige Abgrenzung: Kosten für vermietete Objekte sind Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften und laufen nicht über § 35a, der nur den eigenen Haushalt begünstigt. Wohnungseigentümer, die selbst in der Anlage wohnen, können dagegen ihren Anteil an den begünstigten Gemeinschaftskosten ansetzen, die Hausgeldabrechnung beziehungsweise die Verwalterbescheinigung liefert die Beträge.

Für die WEG heißt das: Eine Jahresabrechnung, die die § 35a-fähigen Arbeitskosten je Einheit ausweist, ist für selbstnutzende Eigentümer bares Geld und gehört zum Standard guter Verwaltung. Für Vermieter ist stattdessen die vollständige Erfassung als Werbungskosten der relevante Hebel, dort zählen auch Positionen, die § 35a nicht kennt, etwa Verwaltungsanteile. Bei gemischten Anlagen mit Selbstnutzern und Vermietern muss die Abrechnung beides bedienen, ein weiterer Grund für positionsgetrennte Dienstleisterrechnungen, wie sie unser Leistungsverzeichnis vorsieht.

Häufige Fragen zum Steuerabzug

Kann ich den Winterdienst wirklich absetzen?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent der Arbeitskosten. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gehört auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück dazu, weil er in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt steht.

Sind Materialkosten wie Streugut oder Pflanzen begünstigt?

Nein. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt Umsatzsteuer, nicht Material. Deshalb ist die getrennte Ausweisung auf der Rechnung entscheidend, sonst schätzt das Finanzamt zu Ihren Lasten oder streicht die Position.

Was passiert bei Barzahlung?

Der Abzug entfällt vollständig, auch bei ordnungsgemäßer Rechnung. § 35a verlangt die Zahlung auf das Konto des Erbringers, das ist eine gesetzliche Missbrauchsbremse ohne Ausnahme.

Kann ich Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im selben Jahr kombinieren?

Ja, die Höchstbeträge stehen nebeneinander: bis zu 4.000 Euro für Dienstleistungen plus bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Ein Jahr mit laufender Betreuung und zusätzlicher Renovierung kann beide Töpfe ausschöpfen.

Gilt der Abzug auch für die Ferienwohnung?

Nur für Haushalte, die Sie selbst bewohnen, dazu kann eine tatsächlich selbstgenutzte Zweitwohnung gehören. Vermietete Ferienwohnungen laufen über Werbungskosten. Für die Einzelfallbewertung ist die Steuerberatung zuständig, wir liefern die dafür nötigen Rechnungen.


Rechnungen, die das Finanzamt mag: Arbeits- und Materialkosten getrennt, § 35a-tauglich, für Verwaltungen mit Bescheinigungsgrundlage. Zum Kontaktformular

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Weitere Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, jeweils in zwei bis drei Sätzen.

Wie setze ich die monatliche Treppenhausreinigung in einer selbst bewohnten Eigentumswohnung ab?
Sie können die monatliche Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG ansetzen, soweit sie auf Ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung entfällt. Begünstigt sind 20 Prozent der ausgewiesenen Arbeitskosten, insgesamt höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Als Nachweis dienen Hausgeldabrechnung oder Verwalterbescheinigung.
Kann ich als Mieter einen wöchentlichen Hauswartdienst aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen?
Als Mieter können Sie die auf Ihre Wohnung entfallenden Arbeitskosten für einen wöchentlichen Hauswartdienst nach § 35a EStG geltend machen. Die Betriebskostenabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung muss den begünstigten Anteil ausweisen. Fehlt die Aufschlüsselung, können Sie die Bescheinigung bei der Verwaltung anfordern; ohne Trennung akzeptiert das Finanzamt die Position nicht.
Wie werden Gartenpflegekosten bei einem selbst bewohnten Stuttgarter Altbau mit acht Wohnungen angesetzt?
Bei einer selbst bewohnten Einheit im Stuttgarter Altbau können Sie Ihren Anteil an laufender Gartenpflege nach § 35a EStG ansetzen. Rasenmähen und Heckenschnitt gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Maßgeblich sind die je Einheit ausgewiesenen Arbeitskosten in Hausgeldabrechnung oder Verwalterbescheinigung; Reparaturen am Gartenzaun zählen dagegen zu den Handwerkerleistungen.
Wie behandelt eine WEG mit 20 Wohnungen in Ostfildern Hausmeisterkosten für Selbstnutzer und Vermieter?
In einer gemischten WEG in Ostfildern werden Hausmeisterkosten unterschiedlich behandelt: Selbstnutzende Eigentümer können ihren Anteil an begünstigten Gemeinschaftskosten nach § 35a EStG ansetzen, Vermieter erfassen die Kosten als Werbungskosten. Die Jahresabrechnung sollte deshalb die begünstigten Arbeitskosten je Einheit ausweisen und die Positionen für beide Nutzungsarten getrennt abbilden.
Wie setze ich Winterdienstkosten für ein selbst genutztes Reihenhaus in der Steuererklärung an?
Winterdienstkosten für ein selbst genutztes Reihenhaus setzen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG an, begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu 4.000 Euro Ermäßigung jährlich. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen, und die Zahlung muss unbar erfolgen. Barzahlungen schließen den Abzug vollständig aus. Wer diese Trennung beachtet, vermeidet Rückfragen und Kürzungen durch das Finanzamt.
Kann ich Kosten für die Kehrwochenübernahme bei einer vermieteten Wohnung geltend machen?
Für eine vermietete Wohnung laufen Kosten der Kehrwochenübernahme über die Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, nicht über § 35a EStG, der nur den selbst bewohnten Haushalt begünstigt. Selbstnutzende Eigentümer im selben Haus können ihren Anteil dagegen als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen, sofern die Abrechnung die Arbeitskosten entsprechend ausweist. Für die eigene Steuererklärung bleibt in diesem Fall nur der selbst genutzte Anteil relevant.
Wie wird der Steuerabzug für einen Hausmeisterservice bei einer Doppelhaushälfte in Stuttgart Degerloch berechnet?
Für eine selbst bewohnte Doppelhaushälfte in Stuttgart Degerloch werden 20 Prozent der ausgewiesenen Arbeitskosten des Hausmeisterservice als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt, begrenzt auf 4.000 Euro Ermäßigung jährlich. Voraussetzung sind Rechnung und unbare Zahlung. Reparaturanteile laufen getrennt über den Handwerkerleistungstopf mit eigenem Höchstbetrag. Wer beide Töpfe im selben Jahr nutzt, sollte die Rechnungen entsprechend sauber trennen lassen.
Kann ein Vermieter in Stuttgart Möhringen Hausmeisterkosten für ein vermietetes Mehrfamilienhaus steuerlich absetzen?
Ein Vermieter in Stuttgart Möhringen setzt Hausmeisterkosten für ein vermietetes Mehrfamilienhaus als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften an, nicht über § 35a EStG. Dieser Weg erfasst auch Positionen, die § 35a ausschließt, etwa Verwaltungsanteile. Für selbstnutzende Miteigentümer im gleichen Haus gilt dagegen die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistungen. Für die eigene Steuererklärung bleibt in diesem Fall § 35a EStG ohne Bedeutung.
Muss ich als selbstnutzender Eigentümer die Einzelrechnungen des Hausmeisterdienstes vorlegen?
Nein, als selbstnutzender Wohnungseigentümer müssen Sie nicht die Einzelrechnungen des Hausmeisterdienstes verwenden. Ihren Anteil an begünstigten Gemeinschaftskosten können Sie anhand der Hausgeldabrechnung oder Verwalterbescheinigung ansetzen. Voraussetzung ist, dass die nach § 35a EStG begünstigten Arbeitskosten je Einheit ausgewiesen sind; reine Verwaltungstätigkeiten sind nicht begünstigt.
Was passiert, wenn die Rechnung für Hausmeisterdienst und Reparatur nur einen Gesamtbetrag nennt?
Das Finanzamt kann die Position zu Ihren Lasten schätzen oder streichen, wenn Arbeitskosten und Material nicht getrennt ausgewiesen sind. Für § 35a EStG müssen außerdem Pflege und Reinigung den haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Reparaturen den Handwerkerleistungen zugeordnet werden. Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg oder Kontoauszug für eine mögliche Anforderung auf.

Quellen und Fundstellen

  1. 1.§ 35a EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen)
  2. 2.BFH-Rechtsprechung zur Einbeziehung des Winterdienstes auf öffentlichen Gehwegen in § 35a (Aktenzeichen vor Livegang verifizieren, bekanntes Grundsatzurteil von 2014)
  3. 3.Anwendungsschreiben des BMF zu § 35a EStG (aktuelle Fassung prüfen)

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