Welche drei Kategorien kennt § 35a EStG?
§ 35a EStG unterscheidet drei Fördertöpfe: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse als Minijob mit 20 Prozent von maximal 2.550 Euro Aufwand, also bis zu 510 Euro Ermäßigung, haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro, und Handwerkerleistungen mit 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro. Die Töpfe gelten nebeneinander.
| Kategorie |
Begünstigter Höchstaufwand |
Maximale Steuerermäßigung |
Typische Hausmeister-Beispiele |
| Haushaltsnaher Minijob |
2.550 Euro/Jahr |
510 Euro |
geringfügig beschäftigter Hauswart |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen |
20.000 Euro/Jahr |
4.000 Euro |
Winterdienst, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Kehrwochenservice, Hauswarttätigkeiten |
| Handwerkerleistungen |
6.000 Euro/Jahr |
1.200 Euro |
Kleinreparaturen, Wartungsarbeiten, Renovierungsarbeiten im Haushalt |
Die Ermäßigung wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen, sie ist also kein Freibetrag, sondern bares Geld in der Steuererklärung. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer, nicht dagegen Material und entsorgte Stoffe. Deshalb weisen unsere Rechnungen die Arbeitskosten getrennt aus.
Welche Hausmeisterleistungen zählen als haushaltsnahe Dienstleistung?
Als haushaltsnah gelten Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden könnten und im räumlichen Bereich des Haushalts stattfinden: Reinigung von Wohnung und Treppenhaus, Gartenpflege inklusive Rasenmähen und Heckenschnitt, Winterdienst auf dem Grundstück und nach der Rechtsprechung auch auf dem angrenzenden öffentlichen Gehweg, Hauswarttätigkeiten und die Kehrwochenübernahme.
Die Zuordnung im Detail: Laufende Pflege ist Dienstleistung, Instandsetzung ist Handwerkerleistung. Rasenmähen und Formschnitt der Hecke laufen im 20.000-Euro-Topf, die Reparatur des Gartenzauns und der Austausch der defekten Hausbeleuchtung im 6.000-Euro-Topf der Handwerkerleistungen. Für die Praxis ist die Unterscheidung günstig, weil sich die Ausgaben so auf zwei Höchstbeträge verteilen. Zum Haushalt gehört der räumliche Bereich des bewohnten Grundstücks, deshalb sind Winterdienst, Grünpflege und Kehrwochenservice klassische § 35a-Leistungen, während etwa reine Verwaltungstätigkeiten nicht begünstigt sind.
Wie machen Mieter die Kosten aus der Betriebskostenabrechnung geltend?
Auch Mieter können § 35a nutzen: Die in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Arbeitskosten für Hauswart, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst sind anteilig begünstigt. Grundlage ist die Abrechnung selbst oder eine gesonderte Bescheinigung nach § 35a EStG, die viele Verwaltungen ausstellen. Die Beträge werden in der Steuererklärung angesetzt, auch wenn die Abrechnung erst nach Jahresende zugeht.
Praktisch läuft es so: Der Mieter entnimmt der Abrechnung die auf ihn entfallenden begünstigten Arbeitskosten je Position. Weist die Abrechnung die Arbeitskosten nicht getrennt aus, kann der Mieter die Bescheinigung von der Verwaltung verlangen, denn ohne Aufschlüsselung akzeptiert das Finanzamt die Position nicht. Hier schließt sich der Kreis zur Rechnungsqualität des Dienstleisters: Nur wenn dessen Rechnungen Arbeits- und Materialkosten trennen, kann die Verwaltung die Bescheinigung ohne Schätzarbeit erstellen. Die Abgrenzung, welche Positionen überhaupt in der Betriebskostenabrechnung landen dürfen, behandelt der Ratgeber Hausmeisterkosten umlegen.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
Zwei Voraussetzungen sind zwingend: eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlungen sind ausgeschlossen, auch mit Quittung. Die Belege müssen nicht mit der Erklärung eingereicht, aber auf Anforderung vorgelegt werden. Bei Mietern ersetzt die Betriebskostenabrechnung beziehungsweise die § 35a-Bescheinigung die Einzelrechnungen.
Checkliste für die Geltendmachung:
- Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten aufbewahren.
- Unbar zahlen, Überweisungsbeleg oder Kontoauszug sichern.
- Leistungen den richtigen Topf zuordnen: Pflege und Reinigung zu den Dienstleistungen, Reparaturen zu den Handwerkerleistungen.
- Als Mieter die Bescheinigung nach § 35a bei der Verwaltung anfordern, falls die Abrechnung die Arbeitskosten nicht aufschlüsselt.
- Beträge in der Anlage zur Einkommensteuererklärung eintragen, die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Was gilt für Vermieter und WEGs?
Für Vermieter gilt eine wichtige Abgrenzung: Kosten für vermietete Objekte sind Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften und laufen nicht über § 35a, der nur den eigenen Haushalt begünstigt. Wohnungseigentümer, die selbst in der Anlage wohnen, können dagegen ihren Anteil an den begünstigten Gemeinschaftskosten ansetzen, die Hausgeldabrechnung beziehungsweise die Verwalterbescheinigung liefert die Beträge.
Für die WEG heißt das: Eine Jahresabrechnung, die die § 35a-fähigen Arbeitskosten je Einheit ausweist, ist für selbstnutzende Eigentümer bares Geld und gehört zum Standard guter Verwaltung. Für Vermieter ist stattdessen die vollständige Erfassung als Werbungskosten der relevante Hebel, dort zählen auch Positionen, die § 35a nicht kennt, etwa Verwaltungsanteile. Bei gemischten Anlagen mit Selbstnutzern und Vermietern muss die Abrechnung beides bedienen, ein weiterer Grund für positionsgetrennte Dienstleisterrechnungen, wie sie unser Leistungsverzeichnis vorsieht.
Häufige Fragen zum Steuerabzug
Kann ich den Winterdienst wirklich absetzen?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent der Arbeitskosten. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gehört auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück dazu, weil er in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt steht.
Sind Materialkosten wie Streugut oder Pflanzen begünstigt?
Nein. Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt Umsatzsteuer, nicht Material. Deshalb ist die getrennte Ausweisung auf der Rechnung entscheidend, sonst schätzt das Finanzamt zu Ihren Lasten oder streicht die Position.
Was passiert bei Barzahlung?
Der Abzug entfällt vollständig, auch bei ordnungsgemäßer Rechnung. § 35a verlangt die Zahlung auf das Konto des Erbringers, das ist eine gesetzliche Missbrauchsbremse ohne Ausnahme.
Kann ich Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im selben Jahr kombinieren?
Ja, die Höchstbeträge stehen nebeneinander: bis zu 4.000 Euro für Dienstleistungen plus bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Ein Jahr mit laufender Betreuung und zusätzlicher Renovierung kann beide Töpfe ausschöpfen.
Gilt der Abzug auch für die Ferienwohnung?
Nur für Haushalte, die Sie selbst bewohnen, dazu kann eine tatsächlich selbstgenutzte Zweitwohnung gehören. Vermietete Ferienwohnungen laufen über Werbungskosten. Für die Einzelfallbewertung ist die Steuerberatung zuständig, wir liefern die dafür nötigen Rechnungen.
Rechnungen, die das Finanzamt mag: Arbeits- und Materialkosten getrennt, § 35a-tauglich, für Verwaltungen mit Bescheinigungsgrundlage. Zum Kontaktformular
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