Die jährliche Nebenkostenabrechnung enthält bei den meisten Mietverhältnissen einen Posten für Hausmeister- oder Hauswartkosten, oft zusammen mit Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst gebündelt. Diese Position gehört zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern, weil sie sowohl klar umlagefähige Leistungen als auch nicht umlagefähige Anteile wie Reparaturen oder Verwaltungsarbeit enthalten kann. Wer die Abrechnung Zeile für Zeile prüft, findet regelmäßig Beträge, die zu Unrecht auf die Mieter verteilt wurden, sei es durch eine unsaubere Trennung im Vertrag mit dem Hausmeisterdienst oder durch schlicht übernommene Vorjahreswerte ohne erneute Prüfung.
Diese Prüfliste führt in fünf Schritten durch die Kontrolle: von der formalen Fristprüfung über die rechtliche Einordnung einzelner Positionen bis zur Belegeinsicht und dem möglichen Steuerbonus. Wer sich fünfzehn Minuten Zeit nimmt und die eigene Abrechnung neben die Liste legt, erkennt die häufigsten Fehlerquellen zuverlässig und kann fundiert nachfragen. Wichtig ist dabei, zwischen unstrittigen und strittigen Positionen zu trennen, damit ein berechtigter Einwand nicht die gesamte Abrechnung verzögert.
Schritt 1: Formales prüfen
- Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen? (Danach sind Nachforderungen des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen, § 556 Abs. 3 BGB)
- Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate?
- Gesamtkosten je Kostenart, Verteilerschlüssel und Ihr Anteil sind erkennbar?
- Ihre Vorauszahlungen sind korrekt gegengerechnet?
- Notiert: Ihre eigene Einwendungsfrist beträgt ebenfalls 12 Monate ab Zugang
Schritt 2: Sind die Positionen überhaupt umlagefähig?
| Position in der Abrechnung | Umlagefähig? |
|---|---|
| Hauswart / Hausmeister (laufende Betreuung, Kontrolle, kleine Dienste) | Ja, § 2 Nr. 14 BetrKV |
| Treppenhaus- und Gebäudereinigung | Ja, § 2 Nr. 9 BetrKV |
| Gartenpflege, Außenanlagen | Ja, § 2 Nr. 10 BetrKV |
| Winterdienst, Straßenreinigung | Ja, § 2 Nr. 8 BetrKV |
| Reparaturen und Instandhaltung durch den Hausmeister | Nein, keine Betriebskosten |
| Verwaltungstätigkeiten (Wohnungsübergaben, Schriftverkehr, Abnahmen) | Nein, keine Betriebskosten |
| Kosten der Haus- oder WEG-Verwaltung | Nein, niemals umlagefähig |
| Neuanlage eines Gartens (statt Pflege) | Überwiegend nein |
| Einmalige Sonderaktionen (z. B. Entrümpelung) | In der Regel nein |
Schritt 3: Die fünf häufigsten Fehler suchen
- Doppelabrechnung: Taucht Reinigung oder Gartenpflege sowohl in der Hausmeisterposition als auch als eigene Position auf?
- Mischpauschale ohne Abzug: Enthält der Hausmeistervertrag erkennbar Reparatur- oder Verwaltungsanteile, ohne dass diese herausgerechnet wurden?
- Sprunghafte Erhöhung: Ist die Position gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, ohne erkennbare Leistungsänderung? (Vorjahresabrechnung danebenlegen)
- Falscher Schlüssel: Wird der im Mietvertrag vereinbarte Verteilerschlüssel verwendet?
- Fehlende Vereinbarung: Ist die Kostenart überhaupt im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart? (Verweis auf die BetrKV genügt, eine abschließende Liste ohne die Position nicht)
Schritt 4: Belegeinsicht nutzen
- Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen: Hausmeistervertrag, Rechnungen, Leistungsverzeichnis
- Termin schriftlich beim Vermieter oder der Verwaltung anfragen
- Bei der Einsicht prüfen: Trennt die Rechnung des Dienstleisters umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen? Deckt sich der Leistungsumfang mit dem, was am Haus tatsächlich passiert?
- Notizen und Fotos der relevanten Belege sind zulässig

