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Winterdienst-Checkliste für Eigentümer in Stuttgart

Alles erledigt, bevor der erste Schnee fällt? Die Prüfliste für Eigentümer, Vermieter und WEG-Beiräte. Stand: Saison 2026/27

Stand: Juli 2026

Geräumter und gestreuter Gehweg im Winter, Winterdienst-Checkliste für Eigentümer in Stuttgart
Geräumter und gestreuter Gehweg im Winter, Winterdienst-Checkliste für Eigentümer in Stuttgart

Sobald die ersten Nächte frostig werden, beginnt für Eigentümer und Verwaltungen die Winterdienstsaison mit ihren klar geregelten Pflichten. In Stuttgart gilt die städtische Satzung Stadtrecht 1/8, die feste Räum- und Streuzeiten sowie zulässige Streumittel vorschreibt. Wer diese Pflicht ignoriert oder falsch delegiert, haftet im Ernstfall persönlich für Unfälle auf dem eigenen Gehweg, unabhängig davon, ob ein Mieter, ein Dienstleister oder der Eigentümer selbst räumen sollte.

Diese Checkliste begleitet durch die gesamte Saison, von der Vorbereitung im Spätsommer über die Flächenkontrolle vor dem ersten Frost bis zur Nachbereitung im Frühjahr. Besonders wichtig ist der Punkt Zuständigkeit: Nur eine wirksam vereinbarte Übertragung der Pflicht an Mieter oder Dienstleister entlastet den Eigentümer teilweise, die Kontrollpflicht bleibt in jedem Fall bestehen. Wer diese Checkliste vor Saisonbeginn einmal komplett durchgeht, reduziert das Haftungsrisiko erheblich und vermeidet Bußgelder.

Die Stuttgarter Pflichten auf einen Blick

Regel Vorgabe
Geräumt und gestreut bis Mo bis Fr 7:00 Uhr, Sa 8:00 Uhr, So/Feiertag 9:00 Uhr
Pflicht endet täglich 21:00 Uhr
Räumbreite Gehweg 1,50 Meter
Glätte tagsüber unverzüglich, bei Bedarf wiederholt räumen und streuen
Streumittel nur abstumpfend (Splitt, Sand, Granulat), Streusalz verboten, Bußgeld bis 500 Euro
Grundlage Satzung Stadtrecht 1/8 der Landeshauptstadt Stuttgart

Bis Ende September erledigen

  • Zuständigkeit geklärt: Eigenleistung, Mieterregelung oder Dienstleister?
  • Bei Mieterregelung: Übertragung steht wirksam im Mietvertrag oder der einbezogenen Hausordnung (Aushang genügt nicht), Vertretung bei Urlaub und Krankheit ist geregelt
  • Bei Dienstleister: Vertrag geschlossen, Flächen im Lageplan markiert, Fristen der Satzung wörtlich im Leistungsverzeichnis
  • Betriebshaftpflichtnachweis des Dienstleisters liegt vor
  • Vertretungskette des Dienstleisters schriftlich bestätigt
  • Einsatzprotokolle je Räumung vereinbart (Datum, Uhrzeit, Witterung, Maßnahme)
  • Streugutaufnahme im Frühjahr inklusive Gullyreinigung im Vertrag enthalten

Flächen vollständig erfasst?

  • Öffentlicher Gehweg an der Grundstücksgrenze (1,50 m)
  • Zugang Haustür bis Gehweg
  • Außentreppen und Staffeln (Gefahrenschwerpunkt Nr. 1)
  • Zuweg zu Mülltonnen und Briefkästen
  • Tiefgaragen- oder Hofzufahrt und Rampe
  • Wege zu Nebengebäuden, Fahrradkeller, Garagenhof
  • Bei Eckgrundstück: beide Gehwegseiten
  • Schneelagerfläche festgelegt (blockiert weder Tore noch Abläufe)

Vor dem ersten Frost am Objekt

  • Streugutbehälter gefüllt, Schneeschieber griffbereit (bei Eigenleistung)
  • Außenwasserhähne entleert und abgesperrt, Leitungen in unbeheizten Bereichen frostgesichert
  • Dachrinnen und Wassereinläufe gereinigt (verhindert Eisbildung und Wasserschäden)
  • Heizung gewartet, Ausfall-Notfallnummer bekannt
  • Beleuchtung der Wege geprüft (dunkel plus glatt ist die Unfallformel)
  • Bewohner informiert: Wer räumt, wo hängt der Plan, welche Nummer gilt bei Problemen
Streugutbox und Schneeschieber am Hauseingang, Winterdienst-Checkliste für Eigentümer in Stuttgart
Streugutbox und Schneeschieber am Hauseingang, Winterdienst-Checkliste für Eigentümer in Stuttgart

Während der Saison

  • Bei Dienstleister: stichprobenartige Kontrolle der Ausführung mit Datum notieren (das ist Ihre verbleibende Pflicht und Ihr Haftungsschutz)
  • Einsatzprotokolle sammeln und in der Objektakte ablegen
  • Nach jedem Sturm: Kontrollgang auf Dachlawinen, Eiszapfen, umgestürzte Äste
  • Vorfälle sofort dokumentieren: Foto, Uhrzeit, Zustand der Fläche

Warum die Kontrollpflicht bei Dienstleistern trotzdem bleibt

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, mit der Beauftragung eines Winterdienstleisters sei die eigene Verantwortung vollständig abgegeben. Rechtlich bleibt beim Eigentümer immer eine Überwachungspflicht bestehen, das heißt eine regelmäßige, stichprobenartige Kontrolle, ob der Dienstleister die vereinbarten Leistungen tatsächlich und rechtzeitig erbringt. Wer diese Kontrolle nachweislich durchführt und dokumentiert, kann sich im Schadensfall deutlich besser entlasten als jemand, der den Vertrag lediglich unterschrieben und danach nicht mehr geprüft hat.

Was bei plötzlichem Wintereinbruch besonders wichtig ist

Kommt der erste Schnee früher als erwartet, zeigt sich schnell, ob die Vorbereitung ausreichend war. Fehlt ein gültiger Vertrag oder ist die Vertretungskette bei Krankheit des Hauswarts nicht geklärt, bleiben Gehwege im schlimmsten Fall über Stunden ungeräumt. Eine kurzfristige Lösung über einen spontan beauftragten Dienstleister ist in solchen Situationen selten möglich, da die Kapazitäten in Stuttgart während der ersten Schneefälle regelmäßig knapp sind. Genau deshalb sollte die vertragliche Absicherung bereits im September abgeschlossen sein.

Nach der Saison (April)

  • Streugut von allen Flächen aufgenommen, nichts in Kanaleinläufe gekehrt
  • Gullys und Rinnen gereinigt
  • Tiefgarage maschinell nass gereinigt (Streusalzreste greifen den Beton an)
  • Winterschäden an Wegen und Pflanzen dokumentiert
  • Vertrag für die nächste Saison geprüft, Änderungen bis September

Für wen sich diese Checkliste besonders eignet

Wer alle Punkte dieser Liste abgehakt hat, startet mit klarer Zuständigkeit, vollständiger Flächenerfassung und dokumentierter Vertretungsregelung in die Saison und reduziert damit spürbar das eigene Haftungsrisiko.

Die Liste richtet sich an private Eigentümer, die den Winterdienst selbst organisieren oder an Mieter übertragen möchten, ebenso an WEG-Beiräte, die einen beauftragten Dienstleister sinnvoll kontrollieren wollen. Auch Hausverwaltungen mit mehreren Objekten nutzen die Checkliste häufig als einheitlichen Prüfrahmen, um sicherzustellen, dass in jedem Objekt dieselben Mindeststandards eingehalten werden, unabhängig davon, wer vor Ort tatsächlich räumt und streut.

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Weitere Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, jeweils in zwei bis drei Sätzen.

Wie oft sollte eine WEG die Ausführung des Winterdienstes kontrollieren?
Eine feste Kontrollfrequenz nennt die Checkliste nicht; eine WEG sollte die Ausführung während der Saison stichprobenartig prüfen und das Datum notieren. Bei Glätte ist tagsüber unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Einsatzprotokolle jeder Räumung gehören mit Datum, Uhrzeit, Witterung und Maßnahme in die Objektakte.
Welche Flächen gehören bei einem Mehrfamilienhaus in den Räumplan?
Bei einem Mehrfamilienhaus sind der öffentliche Gehweg, der Zugang zur Haustür, Außentreppen, Mülltonnenwege, Briefkastenwege sowie Zufahrten und Rampen zu erfassen. Hinzu kommen Wege zu Nebengebäuden, Fahrradkeller und Garagenhof. Der Gehweg ist auf 1,50 Meter zu räumen, bei Eckgrundstücken auf beiden Gehwegseiten.
Was gehört bei einem Stuttgarter Altbau in Hanglage mit Außenstaffeln in den Winterdienstplan?
Bei einem Stuttgarter Altbau in Hanglage sind Außentreppen und Staffeln als besonderer Gefahrenschwerpunkt vollständig in den Räumplan aufzunehmen. Vor dem ersten Frost sollten außerdem Wegbeleuchtung, Dachrinnen und Wassereinläufe geprüft werden. Nach jedem Sturm folgt ein Kontrollgang auf Dachlawinen, Eiszapfen und umgestürzte Äste.
Wie räume ich ein Eckgrundstück im Stuttgarter Stadtteil Plieningen korrekt?
Bei einem Eckgrundstück im Stuttgarter Stadtteil Plieningen müssen beide Gehwegseiten erfasst und jeweils auf 1,50 Meter Breite geräumt werden. Der Schnee braucht eine festgelegte Lagerfläche, die weder Tore noch Abläufe blockiert. Glätte ist tagsüber unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu beseitigen.
Darf ich in Stuttgart bei starkem Eis Streusalz auf dem Gehweg einsetzen?
Nein, auf den Gehwegen darf in Stuttgart kein Streusalz verwendet werden. Zulässig sind nur abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Die Satzung Stadtrecht 1/8 der Landeshauptstadt Stuttgart nennt ein Bußgeld bis 500 Euro. Nach der Saison darf verbliebenes Streugut nicht in Kanaleinläufe gekehrt werden.
Darf ich als Vermieter den Winterdienst nur per Aushang auf meine Mieter übertragen?
Nein, ein Aushang allein überträgt den Winterdienst nicht wirksam auf die Mieter. Die Regelung muss im Mietvertrag oder in einer einbezogenen Hausordnung stehen. Außerdem muss die Vertretung bei Urlaub und Krankheit geregelt sein. Die Zuständigkeit sollte bis Ende September geklärt werden.
Welche Streumittel sind laut Checkliste für Rampen und Gefällestrecken vorgesehen?
Für Rampen und Gefällestrecken sieht die Checkliste abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vor, da diese auf geneigten Flächen zuverlässiger wirken als auf ebenen Gehwegen. Streusalz bleibt auf öffentlichen Gehwegen weiterhin ausgeschlossen. Bei starkem Gefälle wird ein zusätzlicher Kontrollgang während der Frostperiode empfohlen, weil sich Glätte an Rampen schneller neu bildet als auf flachen Flächen.
Wie dokumentiere ich laut Checkliste einen Winterdiensteinsatz an einem Sonntag?
Einen Sonntagseinsatz dokumentieren Sie wie jeden anderen Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Witterung und ausgeführter Maßnahme im Einsatzprotokoll. Wichtig ist, dass die Räumung bis 9 Uhr erledigt ist und bei erneutem Schneefall im Tagesverlauf wiederholt wird. Die Checkliste sieht keine abweichende Dokumentationspflicht für Sonn- und Feiertage vor, lediglich der Zeitpunkt des ersten Einsatzes verschiebt sich. Diese einheitliche Vorgehensweise erleichtert später den Nachweis gegenüber Versicherung oder Verwaltung im Streitfall erheblich.
Wie wird der Winterdienst für ein Mehrfamilienhaus in Stuttgart-Weilimdorf mit langer Grundstückszufahrt geplant?
Bei einem Mehrfamilienhaus in Weilimdorf mit langer Zufahrt wird diese als eigene Fläche im Räumplan erfasst und priorisiert, da sie sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge nutzen. Die Räumbreite richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung, meist mehr als die üblichen 1,50 Meter. Schneelagerflächen entlang der Zufahrt werden vorab festgelegt, damit weder Ausfahrt noch Gehweg blockiert werden.
Was gilt laut Checkliste für den Winterdienst an einer Kita in Stuttgart-Botnang?
Für eine Kita in Botnang gilt laut Checkliste eine besonders frühe Räumzeit, da Kinder und Eltern bereits vor der üblichen Werktagsfrist von 7 Uhr eintreffen können. Zugangswege, Vorplatz und Fahrradständer werden vorrangig geräumt und gestreut. Wegen der erhöhten Nutzung durch Kinder wird eine engmaschige Kontrolle auf Restglätte während des gesamten Vormittags empfohlen. Diese erhöhte Sorgfalt ist bei einer Kita besonders wichtig, weil Kinder Gefahrenstellen oft nicht rechtzeitig erkennen.

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