Wer ein Gebäude oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet, jongliert im Jahresverlauf mit einer ganzen Reihe von Fristen, die teils gesetzlich vorgeschrieben und teils reine Empfehlungen für den Werterhalt sind. Werden diese Termine verpasst, drohen im schlechtesten Fall Bußgelder oder Haftungsrisiken bei Unfällen, im günstigeren Fall zumindest unnötige Folgekosten durch verzögerte Instandhaltung. Der Jahreskalender bringt alle wiederkehrenden Pflichten und Empfehlungen in eine chronologische Reihenfolge, sodass Eigentümer und Verwaltungsbeiräte auf einen Blick sehen, was in welchem Monat ansteht.
Die Tabelle unterscheidet bewusst zwischen echten Pflichten wie dem Schnittverbot für Hecken ab März oder den Räumzeiten im Winterdienst und reinen Werterhaltungsempfehlungen wie der Frühjahrsreinigung der Tiefgarage. Diese Trennung hilft dabei, Prioritäten richtig zu setzen, wenn die Zeit für alle Aufgaben eines Monats knapp wird. Wichtig ist außerdem, den Kalender jährlich zu aktualisieren, da sich Satzungen und Fristen ändern können und die hier genannten Werte dem Stand des jeweiligen Jahres entsprechen.
| Monat | Pflicht (gesetzlich oder haftungsrelevant) | Empfehlung (Werterhalt) |
|---|---|---|
| Januar | Winterdienst: werktags bis 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So 9 Uhr, bis 21 Uhr, nur salzfreie Streumittel | Kontrollgang Keller und Technikräume nach Kälteeinbrüchen, Dachlawinen und Eiszapfen prüfen |
| Februar | Winterdienst läuft weiter | Letzte Chance: Radikalschnitte, Rodungen und genehmigte Fällungen bis Monatsende abschließen |
| März | Ab 1. März: Schnittverbot für Hecken und Gehölze (§ 39 BNatSchG), nur noch Form- und Pflegeschnitt | Winterschäden an Wegen, Pflaster und Gehölzen aufnehmen und dokumentieren |
| April | Streugut von allen Flächen aufnehmen, nicht in Kanaleinläufe | Tiefgaragen-Frühjahrsreinigung (Streusalzreste), erste Mahd, Beetpflege, Frühjahrsdüngung |
| Mai | Spielplatz: wöchentliche Sichtkontrolle konsequent führen | Mähturnus starten (Ein-Drittel-Regel), Wildkrautgang, Grünbelag auf Schattenwegen entfernen |
| Juni | Baumkontrolle: Regelkontrolle im belaubten Zustand einplanen | Bewässerung Jungbäume und Neupflanzungen priorisieren, Mulch prüfen |
| Juli | Verkehrssicherung bei Trockenschäden an Bäumen im Blick behalten | Bei Hitze: Mähturnus strecken, Schnitthöhe erhöhen, nicht düngen |
| August | Winterdienstvertrag für die kommende Saison ausschreiben | Angebote auf identischem Leistungsverzeichnis einholen, WEG-Beschluss vorbereiten |
| September | Winterdienstvertrag bis Monatsende abschließen (danach Kapazitäten knapp) | Heizungswartung vor der Heizperiode, Herbstdüngung Rasen, Nachsaat |
| Oktober | Laubintervalle auf Gehwegen (Rutschgefahr, Reinigung nach Bedarf), ab 1. Oktober Rückschnitte wieder zulässig | Dachrinnen, Dachabläufe und Gullys vor der Frostperiode reinigen |
| November | Winterdienstsaison beginnt: Bereitschaft und Einsatzprotokolle ab jetzt | Außenwasserhähne entleeren, Frostwache für unbeheizte Bereiche, Beleuchtung der Wege prüfen |
| Dezember | Winterdienst, Fluchtwege trotz Weihnachtsdeko frei halten | Jährliche Rauchmelder-Funktionskontrolle mit Protokoll je Wohnung |
Ganzjährig, in jedem Kontrollgang
Objektbegehung mit Sichtkontrolle und Mängelmeldung | Kontrollblatt Treppenhausreinigung führen | Spielplatz-Sichtkontrolle wöchentlich | Stichprobenkontrolle beauftragter Dienstleister mit Datum notieren | Alles dokumentieren: Was nicht protokolliert ist, ist im Streitfall nicht passiert
Wie sich Pflichten und Empfehlungen im Jahresverlauf abwechseln
Auffällig ist, dass sich strenge gesetzliche Fristen und freiwillige Werterhaltungsmaßnahmen über das ganze Jahr abwechseln, statt sich auf einzelne Monate zu konzentrieren. Im Winter dominieren die Räum- und Streupflichten, im Frühjahr die Schnittfenster und die erste Grünpflege, im Sommer die Kontrolle von Bäumen und die Vorbereitung der nächsten Wintersaison. Diese Verteilung zeigt, warum eine punktuelle Betreuung nur für die kalte Jahreszeit selten ausreicht und ein durchgehender Pflegeplan langfristig günstiger ist als wiederholte Einzelaufträge.
Die vier Termine, die man nicht nachholen kann
- Ende Februar: Rodungs- und Radikalschnittfenster schließt für sieben Monate
- Ende September: Winterdienstkapazitäten in Stuttgart sind vergeben
- Oktober: Dachrinnen vor dem ersten Frost, danach ist der Schaden da
- Täglich im Winter: Die Räumfrist um 7 Uhr wartet nicht

