Januar bis Februar: Winterdienst und Frostwache
Im Hochwinter gelten die vollen Räum- und Streupflichten: in Stuttgart werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, bei Glätte tagsüber unverzüglich und wiederholt bis 21 Uhr. Parallel gehören Frostwache für Leitungen in unbeheizten Bereichen und die Kontrolle auf Dachlawinen und Eiszapfen zum Pflichtprogramm.
Die Details der Räumpflicht mit Fristen, Streumittelvorgaben und Haftungsfragen stehen im Ratgeber Winterdienstpflicht, die Leistungsbeschreibung auf der Seite Winterdienst Stuttgart. Zusätzlich im Januar sinnvoll: ein Kontrollgang durch Keller und Technikräume nach Kälteeinbrüchen, denn geplatzte Leitungen zeigen sich oft erst beim Auftauen. Für den Ernstfall gilt die Kette aus dem Notdienst-Leitfaden: Wasser abstellen, Strom sichern, dokumentieren, melden.
März: Letzte Chance für den Gehölzschnitt
Bis Ende Februar sind Radikalschnitte, Rodungen und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gehölzen erlaubt, ab dem 1. März greift das Schnittverbot des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz bis zum 30. September. Wer größere Umgestaltungen der Außenanlage plant, muss sie bis Ende Februar abgeschlossen haben, danach sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
Der März ist außerdem der Monat der Winterschadenaufnahme: Frostschäden an Wegen und Pflaster, Streuschäden an Pflanzflächen, Zustand der Gehölze. Diese Aufnahme gehört dokumentiert, weil sie die Grundlage für die Instandsetzungsplanung des Jahres ist. Details zu Schnittzeiten und Vogelschutz stehen auf der Seite Grünpflege Stuttgart.
April: Streugut aufnehmen und Außenanlagen starten
Nach Ende der Frostperiode muss das ausgebrachte Streugut von Gehwegen und Flächen aufgenommen werden, es darf nicht in Kanaleinläufe gelangen. Gleichzeitig starten erste Mahd, Beetpflege und die Reinigung der über den Winter verschmutzten Außenflächen. In Tiefgaragen steht die Frühjahrsreinigung an, um eingeschleppte Streusalzreste zu entfernen, bevor sie Beton und Bewehrung angreifen.
Die Tiefgaragenreinigung ist der am häufigsten aufgeschobene Punkt des Frühjahrs und zugleich einer mit echtem Substanzbezug: Chloride aus Streusalz sind die Hauptursache für Korrosionsschäden an Parkdecks. Warum das so ist und was eine vollständige Frühjahrsreinigung leisten muss, erklärt der Artikel Tiefgaragenreinigung Stuttgart.
Mai bis Juli: Pflegeturnus, Spielplatz und Bewässerung
Im Sommerhalbjahr laufen Mähturnus, Wildkrautbeseitigung und Formschnitte nach Pflegeplan. Die Spielplatz-Sichtkontrollen gehören ganzjährig, in der intensiven Nutzungszeit aber besonders konsequent in den Wochenrhythmus. Bei Neupflanzungen entscheidet in trockenen Stuttgarter Sommern die Bewässerung über Erhalt oder Totalverlust.
Der unterschätzte Punkt dieser Monate ist die Dokumentation: Wer Spielplatzkontrollen und Pflegegänge nicht protokolliert, kann sie im Schadensfall nicht nachweisen, und genau darauf schauen Gerichte bei der Frage, ob Verkehrssicherungspflichten erfüllt wurden. Kontrollintervalle, Prüfpunkte und die Giftpflanzenfrage behandelt der Artikel Spielplatzkontrolle in Wohnanlagen.
August bis September: Vertragsstichtage und Heizungscheck
Der Spätsommer ist der administrative Wendepunkt des Gebäudejahres: Winterdienstverträge für die kommende Saison sollten bis Ende September geschlossen sein, weil die Tourenplanungen der Dienstleister dann festgezogen werden. Gleichzeitig ist vor Beginn der Heizperiode der Heizungscheck fällig: Wartung durch den Fachbetrieb, Entlüften, Funktionskontrolle, damit der Ausfall nicht in die erste Frostnacht fällt.
Für WEGs ist dieser Zeitraum doppelt relevant, weil viele Eigentümerversammlungen im Herbst stattfinden: Wer die Betreuung neu vergeben oder von der Kehrwoche auf einen Dienstleister umstellen will, braucht jetzt Angebote und Beschlussvorlagen. Den formalen Weg beschreibt der Ratgeber Hausmeisterservice in der WEG beschließen, die Angebotsgrundlage liefert das Muster-Leistungsverzeichnis.
Oktober: Laub, Dachrinnen und Rückschnittfenster
Der Oktober bringt drei Pflichten zusammen: Laubbeseitigung auf Gehwegen in Intervallen, denn nasses Laub ist eine Rutschgefahr und damit ein Haftungsthema, die Reinigung von Dachrinnen, Dachabläufen und Wassereinläufen vor der Frostperiode, und ab dem 1. Oktober öffnet sich das Fenster für Rückschnitte und Rodungen wieder.
Verstopfte Dachrinnen sind die klassische vermeidbare Schadensquelle des Winters: Überlaufendes Wasser durchfeuchtet Fassaden, gefriert in Abläufen und sprengt Leitungen. Eine Stunde Reinigung im Oktober erspart die Fassadensanierung im Frühjahr. Die Herbstpositionen gehören deshalb fest in jedes Leistungsverzeichnis.
November bis Dezember: Saisonstart Winterdienst
Ab November läuft die Winterdienstsaison: Bereitschaft, Wetterüberwachung, Räumtouren vor den Satzungsfristen und Einsatzprotokolle je Räumung. Parallel gehören die jährliche Rauchmelderkontrolle und ein Blick auf die Weihnachtsbeleuchtung in Gemeinschaftsbereichen auf die Liste, Stichwort Brandlast und freie Fluchtwege.
Wer erst beim ersten Schneefall einen Dienstleister sucht, findet in Stuttgart selten noch Kapazität, deshalb ist der Vertragsstichtag im September die wichtigste Zeile dieses Kalenders. Die Zuständigkeitsfrage bei den Rauchmeldern, Einbau beim Eigentümer, Betriebsbereitschaft bei den Bewohnern, erklärt der Ratgeber Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg.
Der komplette Jahreskalender als Tabelle
| Monat |
Pflicht oder Aufgabe |
Rechts- oder Sachgrund |
| Januar, Februar |
Winterdienst, Frostwache, Dachlawinenkontrolle |
Streupflichtsatzung, Verkehrssicherungspflicht |
| bis Ende Februar |
Radikalschnitt, Rodung, Baumfällung abschließen |
§ 39 Abs. 5 BNatSchG ab 1. März |
| März |
Winterschäden aufnehmen, Instandsetzung planen |
Werterhalt, Dokumentation |
| April |
Streugut aufnehmen, Tiefgaragen-Frühjahrsreinigung, erste Mahd |
Satzung, Korrosionsschutz |
| Mai bis Juli |
Pflegeturnus, Wildkraut, Spielplatzkontrollen, Bewässerung |
Pflegeplan, Verkehrssicherung |
| August, September |
Winterdienstvertrag schließen, Heizungswartung, WEG-Beschlüsse vorbereiten |
Kapazitäten, Betriebssicherheit |
| Oktober |
Laubintervalle, Dachrinnen und Gullys reinigen, Rückschnittfenster öffnet |
Rutschgefahr, Frostschäden, BNatSchG |
| November, Dezember |
Winterdienstsaison, Rauchmelderkontrolle, Fluchtwege |
Satzung, LBO BW, Brandschutz |
Häufige Fragen zum Gebäudejahr
Welche Termine sind gesetzlich fix, welche nur sinnvoll?
Gesetzlich fix sind die Winterdienstfristen der Satzung, das Gehölzschnittverbot vom 1. März bis 30. September und die Rauchmelderpflicht. Wartungsfenster wie Heizungscheck und Dachrinnenreinigung sind nicht datumsgebunden, aber sachlich zwingend vor der Frostperiode.
Wer behält diese Termine im Blick, wenn keine Verwaltung vor Ort ist?
Genau dafür ist die laufende Gebäudebetreuung gedacht: Der Jahrespflegeplan im Leistungsverzeichnis hinterlegt die Termine objektbezogen, die Ausführung wird protokolliert. Für Selbstverwalter ist dieser Kalender die Checkliste, für betreute Objekte ist er automatisiert.
Warum ist der September der wichtigste Monat des Kalenders?
Weil dort die einzige Frist liegt, deren Versäumnis sich nicht nachholen lässt: Winterdienstkapazitäten sind begrenzt, und die Räumpflicht beginnt unabhängig davon, ob ein Dienstleister gefunden wurde. Alle anderen Aufgaben lassen sich verspätet erledigen, die Novemberglätte wartet nicht.
Gilt der Kalender auch für Gewerbeobjekte?
Die Grundstruktur ja, ergänzt um gewerbespezifische Prüfpflichten an technischen Anlagen, die je nach Anlagenbestand eigene Fristen haben. Die Einordnung, wann daraus technisches Facility Management wird, liefert der Vergleichsartikel Gebäudebetreuung vs. Facility Management.
Jahrespflegeplan für Ihr Objekt: Wir hinterlegen alle Termine objektbezogen im Leistungsverzeichnis und liefern die Protokolle dazu. Zum Kontaktformular
Verwandte Seiten: Winterdienst Stuttgart | Grünpflege Stuttgart | Verkehrssicherungspflicht | Für Hausverwaltungen