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Herbstlaub auf dem Gehweg: Pflichten, Turnus und Haftung in Stuttgart

In Stuttgart müssen Anlieger die Gehwege vor ihrem Grundstück nach Bedarf reinigen, dazu gehört ausdrücklich die Beseitigung von Laub. Nasses Laub ist eine ernstzunehmende Rutschgefahr: Wer die erkennbar glatte Laubschicht liegen lässt, haftet bei einem Sturz auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Herbst sind deshalb regelmäßige Laubintervalle nötig, bei starkem Laubfall mehrmals pro Woche, und das Laub des Nachbarbaums entbindet nicht von der eigenen Pflicht.

Stand: Juli 2026 | Ratgeber für Anlieger, Eigentümer und Verwaltungen in Stuttgart

Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Herbstlaub auf dem Gehweg
Gepflegte Grünfläche einer Wohnanlage, Herbstlaub auf dem Gehweg

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Die Reinigungspflicht für Gehwege liegt in Stuttgart bei den Straßenanliegern, also Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke, geregelt in derselben Satzung, die auch den Winterdienst ordnet (Stadtrecht 1/8). Anders als früher gilt keine feste wöchentliche Kehrpflicht mehr, gereinigt wird nach Bedarf, und im Herbst entsteht dieser Bedarf durch Laubfall laufend neu.

Die Formel "nach Bedarf" ist dabei kein Weichmacher, sondern ein dynamischer Maßstab: In der Hauptlaubzeit von etwa Oktober bis in den Dezember kann Bedarf mehrmals wöchentlich bestehen, außerhalb der Saison entsprechend seltener. Wichtig ist die Unterscheidung zur Winterpflicht: Die Räum- und Streupflicht mit ihren festen Uhrzeiten ist ein eigener Pflichtenkreis mit eigenem Regime, beschrieben im Ratgeber Winterdienstpflicht, die Laubbeseitigung läuft daneben als Reinigungspflicht. Unangenehm wird die Kombination im Spätherbst, wenn nasses Laub und erste Glätte zusammenfallen, dann gehören beide Pflichten in denselben Kontrollgang.

Wer haftet bei einem Sturz auf nassem Laub?

Stürzt eine Person auf einer erkennbar mit nassem Laub bedeckten, längere Zeit nicht gereinigten Fläche, haftet der Reinigungspflichtige nach § 823 Abs. 1 BGB. Geschuldet ist allerdings keine dauerhaft laubfreie Fläche, das wäre bei laufendem Laubfall unmöglich, sondern die Reinigung in zumutbaren, dem Laubfall angepassten Intervallen. Zwischen zwei angemessenen Reinigungsgängen frisch gefallenes Laub begründet regelmäßig keine Haftung.

Damit entscheidet wieder die Dokumentation den Fall: Wer nachweisen kann, dass in der Laubzeit zweimal wöchentlich gereinigt wurde, steht nach einem Sturz fundamental anders da als der Eigentümer ohne jeden Nachweis. Von Fußgängern verlangt die Rechtsprechung im Gegenzug angepasste Vorsicht auf herbstlichen Wegen, ein Mitverschulden kann Ansprüche mindern. Für Vermieter kommt die vertragliche Ebene hinzu: Der sichere Zugang zum Haus ist mietvertragliche Nebenpflicht, die Systematik entspricht der beim Winterdienst und ist im Ratgeber Verkehrssicherungspflicht beschrieben.

Was gilt beim Laub des Nachbarbaums und der Stadtbäume?

Die Reinigungspflicht knüpft an das Grundstück, nicht an die Herkunft des Laubs: Auch das Laub des Nachbarbaums und der städtischen Straßenbäume muss der Anlieger vor seinem Grundstück beseitigen. Ansprüche gegen den Baumeigentümer auf Kostenbeteiligung bestehen nur ausnahmsweise bei ganz erheblicher, das ortsübliche Maß übersteigender Belastung.

Diese sogenannte Laubrente ist der Klassiker der Nachbarschaftsirrtümer: Die Hürden dafür sind hoch, das normale Laub der Straße und des Nachbargartens ist entschädigungslos hinzunehmen, weil Bäume im bebauten Gebiet ortsüblich sind. Praktisch relevanter ist die andere Richtung: Wer selbst große Bäume nahe der Grenze hat, tut gut daran, in der Laubzeit auch ein Auge auf die stark betroffenen Nachbarbereiche zu haben, das ist billiger als jeder Streit. Bei den Stadtbäumen gilt: Die Stadt pflegt die Bäume, das Laub auf dem Anliegergehweg bleibt trotzdem Anliegersache.

Objektakte mit Checkliste und Tablet auf dem Schreibtisch, Herbstlaub auf dem Gehweg
Objektakte mit Checkliste und Tablet auf dem Schreibtisch, Herbstlaub auf dem Gehweg

Wie organisiert man die Laubsaison am Objekt?

Bewährt hat sich das Intervallmodell: feste Laubgänge ein- bis zweimal pro Woche in der Hauptsaison, flexibel verdichtet nach Wind- und Wetterlage, mit Schwerpunkt auf Gehweg, Außentreppen, Eingängen und Entwässerungsrinnen. Dazu gehören die Reinigung von Gullys und Dachrinnen, bevor das Laub sie verstopft, und die fachgerechte Entsorgung über die Grüngutwege.

Die Reihenfolge der Flächen folgt dem Risiko: Erst die Verkehrsflächen mit Sturzgefahr, dann die Entwässerung, deren Verstopfung Folgeschäden produziert, zuletzt die Rasen- und Beetflächen, auf denen Laub zwar der Grasnarbe schadet, aber niemanden verletzt. Laubbläser beschleunigen die Arbeit auf großen Flächen, unterliegen aber den üblichen Betriebszeitenregelungen für lärmintensive Geräte in Wohngebieten, und auf nassen Belägen bleibt der Rechen oft das effektivere Werkzeug. Bei betreuten Objekten stehen die Laubintervalle als Herbstposition im Leistungsverzeichnis, jeder Gang wird protokolliert, und der Übergang in die Winterdienstsaison läuft im selben Vertrag, die Terminlogik zeigt der Gebäude-Jahreskalender.

Wohin mit dem Laub?

Laub gehört in die Grüngutentsorgung: Biotonne, Grüngutsammelstellen oder die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück, wo Laubhaufen in Gartenecken nebenbei Winterquartier für Igel bieten. Nicht zulässig sind das Verbrennen und das Kehren des Laubs auf die Fahrbahn oder in die Gullys, verstopfte Straßeneinläufe verursachen bei Starkregen Überflutungen.

Bei größeren Objekten ist die Mengenlogistik der eigentliche Punkt: Ein Baumbestand um ein Mehrfamilienhaus produziert in der Saison Kubikmeter, die weder in die Biotonne passen noch wochenlang in Säcken am Müllplatz stehen sollten. Zur professionellen Laubbeseitigung gehört deshalb die Abfuhr im selben Arbeitsgang, so wie bei der Grünpflege die Grünschnittentsorgung inklusive ist. Wer Laubflächen bewusst liegen lässt, etwa unter Hecken als Kleintierhabitat, trifft eine legitime ökologische Entscheidung, nur eben auf Beetflächen und nicht auf dem Gehweg.

Häufige Fragen zur Laubpflicht

Wie oft muss ich im Herbst den Gehweg vom Laub reinigen?

So oft, wie es der Laubfall erfordert: in der Hauptsaison als Faustregel ein- bis zweimal pro Woche, bei Sturm und nassem Wetter häufiger. Maßgeblich ist, dass keine erkennbar rutschige Laubschicht über Tage liegen bleibt.

Muss ich das Laub der städtischen Straßenbäume entfernen?

Ja, die Reinigungspflicht des Anliegers umfasst auch fremdes Laub auf dem Gehweg vor dem Grundstück. Eine Kostenbeteiligung der Stadt gibt es dafür regelmäßig nicht.

Haftet der Nachbar für das Laub seines Baums auf meinem Grundstück?

Grundsätzlich nein, ortsüblicher Laubfall ist entschädigungslos hinzunehmen. Nur bei außergewöhnlich starker Beeinträchtigung kommt ausnahmsweise ein Ausgleichsanspruch in Betracht, die Hürden dafür sind hoch.

Wer macht die Laubbeseitigung im Mietshaus?

Ohne wirksame Übertragung auf die Mieter der Eigentümer. In vielen Stuttgarter Häusern hängt die Laubpflicht an der Kehrwochenregelung, mit denselben Schwächen bei Urlaub und Wechsel, die Alternative beschreibt die Seite Kehrwochenservice. Die Kosten der beauftragten Laubbeseitigung sind als Betriebskosten umlagefähig.

Ab wann kippt Laub in die Winterpflicht?

Sobald Glätte dazukommt: Gefrorenes, nasses Laub ist glättetechnisch wie Eis zu behandeln, dann gelten die Kontrolldichte und die Fristenlogik des Winterdienstes. In der Übergangszeit ab November laufen beide Pflichten parallel im selben Kontrollgang.


Laubsaison ohne Haftungslücke: Intervalle nach Laubfall, Gullys und Rinnen inklusive, Entsorgung im selben Gang, alles protokolliert. Zum Kontaktformular

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Weitere Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, jeweils in zwei bis drei Sätzen.

Wie dokumentiere ich die Laubreinigung bei einem betreuten Mehrfamilienhaus?
Bei einem betreuten Mehrfamilienhaus sollte jeder Laubgang protokolliert werden. Das Protokoll sollte die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Herbstintervalle nachvollziehbar machen, weil der Nachweis angemessener Reinigung nach einem Sturz entscheidend ist. In der Hauptsaison sind feste Gänge ein bis zweimal pro Woche vorgesehen, bei Wind, Nässe und starkem Laubfall entsprechend häufiger.
Welche Flächen werden bei einem Gewerbeobjekt zuerst vom Laub befreit?
Bei einem Gewerbeobjekt werden zuerst Gehwege, Außentreppen und Eingänge mit Sturzgefahr gereinigt. Danach folgen Entwässerungsrinnen, Gullys und Dachrinnen, bevor Verstopfungen Folgeschäden verursachen, zuletzt Rasen und Beete. In der Hauptsaison eignen sich feste Gänge ein bis zweimal pro Woche, die nach Wind und Wetter flexibel verdichtet werden.
Wie organisiere ich die Laubgänge bei einem Mehrfamilienhaus in Stuttgarter Hanglage?
Bei einem Mehrfamilienhaus in Stuttgarter Hanglage sollten Gehweg, Außentreppen und Eingänge zuerst kontrolliert und gereinigt werden. Nasses Laub auf diesen Verkehrsflächen schafft Sturzgefahr. Entwässerungsrinnen und Gullys folgen, damit Laub keine Verstopfungen verursacht. In der Hauptlaubzeit sind feste Gänge ein bis zweimal wöchentlich sinnvoll, bei Wind und Nässe häufiger.
Wie entsorge ich größere Laubmengen bei einer Altbauanlage in Plieningen?
Größere Laubmengen einer Altbauanlage in Plieningen gehören in die Biotonne, zu Grüngutsammelstellen oder in die Kompostierung auf dem Grundstück. Reicht die Biotonne nicht aus, sollte die Abfuhr im selben Arbeitsgang organisiert werden. Säcke sollten nicht wochenlang am Müllplatz stehen, Laub darf auch nicht auf Fahrbahn oder in Gullys gelangen.
Darf ich das Laub vom Gehweg auf die Fahrbahn oder in den Gully kehren?
Nein, Laub darf weder auf die Fahrbahn noch in Gullys gekehrt werden. Verstopfte Straßeneinläufe können bei Starkregen Überflutungen verursachen. Zulässig sind Biotonne, Grüngutsammelstellen oder Kompostierung auf dem eigenen Grundstück. Bewusst liegen bleiben darf Laub auf Beetflächen oder unter Hecken, nicht jedoch auf dem Gehweg.
Was passiert, wenn jemand zwischen zwei dokumentierten Laubgängen stürzt?
Eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB entsteht regelmäßig nicht, wenn das Laub erst zwischen zwei angemessenen Reinigungsgängen gefallen ist. Geschuldet ist keine dauerhaft laubfreie Fläche. Entscheidend sind zum Laubfall passende Intervalle und deren Dokumentation. Bei erkennbar lange liegen gelassener, nasser Laubschicht kann dagegen Schadensersatz und Schmerzensgeld drohen.
Wie wird die Laubpflicht bei einem Reihenhaus mit gemeinsamem Zuweg unter mehreren Eigentümern verteilt?
Bei einem Reihenhaus mit gemeinsamem Zuweg wird die Laubpflicht üblicherweise nach einem festen Wochenplan zwischen den Eigentümern aufgeteilt, ähnlich der klassischen Kehrwoche. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit schriftlich festgehalten wird, damit im Streitfall klar ist, wer an welchem Tag verantwortlich war. Ein Dienstleister kann die Pflicht auch komplett übernehmen und dokumentiert dann jeden Laubgang. Bei mehreren Eigentümern empfiehlt sich zusätzlich eine kurze schriftliche Vereinbarung, damit die Aufteilung auch bei Eigentümerwechsel nachvollziehbar bleibt.
Welche Uhrzeiten gelten für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Gehwegen an Werktagen?
Für die Laubbeseitigung gelten üblicherweise dieselben Zeitfenster wie für die allgemeine Gehwegreinigung, meist werktags bis zum späten Vormittag mit einer Kontrolle bis zum Abend. Maßgeblich ist die kommunale Straßenreinigungssatzung des jeweiligen Orts. Bei starkem Laubfall reicht ein einzelner Gang oft nicht aus, weshalb an windigen Tagen ein zusätzlicher Kontrollgang am Nachmittag sinnvoll ist. Wer unsicher ist, sollte die genauen Uhrzeiten in der jeweiligen Satzung nachlesen, da einzelne Kommunen abweichende Fristen festlegen können.
Wie wird die Laubpflicht bei einem Doppelhaus in Stuttgart-Degerloch mit angrenzendem Waldstück gehandhabt?
Bei einem Doppelhaus in Degerloch mit angrenzendem Waldstück fällt durch den Baumbestand deutlich mehr Laub an als bei freistehenden Grundstücken ohne Waldnähe. Deshalb werden in der Hauptsaison häufigere Gänge als üblich eingeplant, meist zwei- bis dreimal wöchentlich. Der Gehweg vor dem Grundstück hat dabei Vorrang, während Vorgarten und Rasenflächen erst danach vom Laub befreit werden.
Wer haftet für Sturzunfälle durch nasses Laub vor einem Mehrfamilienhaus in Stuttgart-Untertürkheim?
Vor einem Mehrfamilienhaus in Untertürkheim haftet grundsätzlich derjenige, dem die Räum- und Reinigungspflicht durch Satzung oder Vertrag übertragen wurde, meist der Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister. Entscheidend ist, ob die Laubgänge dem tatsächlichen Laubfall angemessen waren und dokumentiert wurden. Fehlt ein Nachweis, wird die Beweislage im Streitfall deutlich schwieriger für die verantwortliche Seite. Fehlt der Nachweis geeigneter Intervalle, verschiebt sich die Beweislast schnell zu Lasten des Verantwortlichen.

Quellen und Fundstellen

  1. 1.Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart, Stadtrecht 1/8 (Reinigung nach Bedarf, Laub)
  2. 2.§ 823 Abs. 1 BGB (Haftung bei Verletzung der Reinigungspflicht)
  3. 3.Rechtsprechung zur Laubbeseitigung und zum ortsüblichen Laubfall (konkrete Aktenzeichen nur nach Verifikation ergänzen)

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