Darf ich ein Wespennest selbst entfernen oder das Einflugloch zumachen?
Nein, aus zwei Gründen: Alle Wespenarten genießen den allgemeinen Schutz des Naturschutzrechts, grundloses Zerstören ist unzulässig, bei besonders geschützten Arten wie Hornissen braucht jede Entfernung eine behördliche Ausnahme. Und praktisch: Ein verstopftes Flugloch macht das Volk aggressiv und treibt es über Ritzen ins Gebäudeinnere. Zulässig ist die Beseitigung nur bei nachvollziehbarem Grund durch Fachleute, die auch die Umsiedlung prüfen.
Wann ist ein Nest wirklich ein Problem und wann kann es einfach bleiben?
Bleiben kann es fast immer, wenn Abstand möglich ist: Ein Nest im Gartenbaum oder unter dem entlegenen Dachvorsprung stirbt im Spätherbst von selbst ab, das alte Nest wird nicht wiederbesiedelt. Ein Problem ist es bei direktem Konflikt: Flugloch am Kinderzimmerfenster, Nest im Rollladenkasten einer täglich genutzten Tür, Allergiker im Haushalt oder Nester an Spielplätzen und Hauseingängen einer Wohnanlage. Dann ist die fachliche Lösung fällig, häufig genügt schon eine Flugbahn-Umlenkung statt der Entfernung.
Wer zahlt die Entfernung oder Umsiedlung im Mietshaus?
Grundsätzlich der Vermieter, denn das Nest am Gebäude ist ein Zustand der Mietsache, kein Verschulden des Mieters, und die Beseitigung gehört zur Instandhaltung. Als Instandhaltung ist sie nicht als Betriebskosten umlagefähig. Der Mieter muss melden statt selbst zu handeln, die Meldung läuft wie jede Mängelanzeige. Für WEGs ist das Nest am Gemeinschaftseigentum Sache der Gemeinschaft, die Beauftragung läuft über die Verwaltung.
Wie überbrücke ich die Wochen bis zur Lösung oder zum Saisonende gefahrlos?
Mit Verhaltensregeln, die Stiche fast immer verhindern: zwei bis drei Meter Abstand zur Flugbahn, keine hektischen Bewegungen und kein Anpusten, Fenster in Nestnähe mit Fliegengitter sichern, süße Speisen und Getränke draußen abdecken, Kinder über die Flugzone informieren. Nachts sind die Tiere ruhig, tagsüber verteidigen sie nur das Nest, nicht den Garten. Bei Hornissen gilt dasselbe verstärkt, sie sind trotz ihres Rufs friedlicher als Gemeine Wespen.
Wie verhindert man Nester am Gebäude für die nächste Saison?
Im Winter, wenn das Nest verlassen ist: alte Nester entfernen lassen, Rollladenkästen, Dachüberstände und Fassadenöffnungen auf Einfluglöcher kontrollieren und mit Gittern oder Bürstendichtungen verschließen, Verblechungen schließen. Genau diese Kontrolle gehört in die Gebäudebegehung des Winterhalbjahrs, als Position der laufenden Betreuung nach Leistungsverzeichnis. Die Koordination von Fachbetrieb oder Umsiedler übernehmen wir für Eigentümer und Verwaltungen, die Abgrenzung folgt dem Prinzip aus Was darf ein Hausmeister?
Nest am Objekt? Wir dokumentieren, beraten zur Lösung und koordinieren Fachbetrieb oder Umsiedlung. Zum Kontaktformular | Vertiefung: Hausmeister-Aufgaben | Für Hausverwaltungen
