Soforthilfe

Wespennest oder Hornissennest am Haus: Was tun?

Bei einem Wespen- oder Hornissennest am Haus gilt zuerst: Abstand halten, Flugloch nicht verstopfen, nicht mit Wasser oder Spray hantieren, das provoziert Stiche und ist bei geschützten Arten verboten. Wespen stehen unter allgemeinem Naturschutz, Hornissen sind besonders geschützt, ihre Nester dürfen nur mit Genehmigung und durch Fachleute entfernt oder umgesiedelt werden. Erste Schritte: Nest fotografieren, Verwaltung oder Eigentümer melden, bei echter Gefährdung Fachbetrieb oder Schädlingsbekämpfer mit Artenschutz-Kompetenz einschalten.

Stand: Juli 2026 | Soforthilfe für Bewohner, Eigentümer und Verwaltungen

Mülltonnenplatz im Innenhof eines Wohngebäudes, Wespennest oder Hornissennest am Haus
Mülltonnenplatz im Innenhof eines Wohngebäudes, Wespennest oder Hornissennest am Haus

Darf ich ein Wespennest selbst entfernen oder das Einflugloch zumachen?

Nein, aus zwei Gründen: Alle Wespenarten genießen den allgemeinen Schutz des Naturschutzrechts, grundloses Zerstören ist unzulässig, bei besonders geschützten Arten wie Hornissen braucht jede Entfernung eine behördliche Ausnahme. Und praktisch: Ein verstopftes Flugloch macht das Volk aggressiv und treibt es über Ritzen ins Gebäudeinnere. Zulässig ist die Beseitigung nur bei nachvollziehbarem Grund durch Fachleute, die auch die Umsiedlung prüfen.

Wann ist ein Nest wirklich ein Problem und wann kann es einfach bleiben?

Bleiben kann es fast immer, wenn Abstand möglich ist: Ein Nest im Gartenbaum oder unter dem entlegenen Dachvorsprung stirbt im Spätherbst von selbst ab, das alte Nest wird nicht wiederbesiedelt. Ein Problem ist es bei direktem Konflikt: Flugloch am Kinderzimmerfenster, Nest im Rollladenkasten einer täglich genutzten Tür, Allergiker im Haushalt oder Nester an Spielplätzen und Hauseingängen einer Wohnanlage. Dann ist die fachliche Lösung fällig, häufig genügt schon eine Flugbahn-Umlenkung statt der Entfernung.

Wer zahlt die Entfernung oder Umsiedlung im Mietshaus?

Grundsätzlich der Vermieter, denn das Nest am Gebäude ist ein Zustand der Mietsache, kein Verschulden des Mieters, und die Beseitigung gehört zur Instandhaltung. Als Instandhaltung ist sie nicht als Betriebskosten umlagefähig. Der Mieter muss melden statt selbst zu handeln, die Meldung läuft wie jede Mängelanzeige. Für WEGs ist das Nest am Gemeinschaftseigentum Sache der Gemeinschaft, die Beauftragung läuft über die Verwaltung.

Wie überbrücke ich die Wochen bis zur Lösung oder zum Saisonende gefahrlos?

Mit Verhaltensregeln, die Stiche fast immer verhindern: zwei bis drei Meter Abstand zur Flugbahn, keine hektischen Bewegungen und kein Anpusten, Fenster in Nestnähe mit Fliegengitter sichern, süße Speisen und Getränke draußen abdecken, Kinder über die Flugzone informieren. Nachts sind die Tiere ruhig, tagsüber verteidigen sie nur das Nest, nicht den Garten. Bei Hornissen gilt dasselbe verstärkt, sie sind trotz ihres Rufs friedlicher als Gemeine Wespen.

Wie verhindert man Nester am Gebäude für die nächste Saison?

Im Winter, wenn das Nest verlassen ist: alte Nester entfernen lassen, Rollladenkästen, Dachüberstände und Fassadenöffnungen auf Einfluglöcher kontrollieren und mit Gittern oder Bürstendichtungen verschließen, Verblechungen schließen. Genau diese Kontrolle gehört in die Gebäudebegehung des Winterhalbjahrs, als Position der laufenden Betreuung nach Leistungsverzeichnis. Die Koordination von Fachbetrieb oder Umsiedler übernehmen wir für Eigentümer und Verwaltungen, die Abgrenzung folgt dem Prinzip aus Was darf ein Hausmeister?


Nest am Objekt? Wir dokumentieren, beraten zur Lösung und koordinieren Fachbetrieb oder Umsiedlung. Zum Kontaktformular | Vertiefung: Hausmeister-Aufgaben | Für Hausverwaltungen

Weitere Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, jeweils in zwei bis drei Sätzen.

Wie sollte eine WEG-Verwaltung ein Nest am Gemeinschaftseigentum bearbeiten?
Die WEG-Verwaltung sollte das Nest dokumentieren und die Beauftragung für die Gemeinschaft koordinieren. Zuerst wird das Nest fotografiert, danach bleibt das Flugloch offen. Bei echter Gefährdung ist ein Fachbetrieb oder Schädlingsbekämpfer mit Artenschutz-Kompetenz einzuschalten. Bei Hornissen sind eine behördliche Genehmigung und die Ausführung durch Fachleute erforderlich.
Welche Aufgaben übernimmt die Gebäudebetreuung bei einem Nest am Gewerbeobjekt?
Die Gebäudebetreuung kann am Gewerbeobjekt das Nest fotografieren, die Gefahrenlage melden und einen Fachbetrieb oder Umsiedler koordinieren. Entfernen oder Umsiedeln übernehmen Fachleute, bei Hornissen nur mit behördlicher Genehmigung. Bis dahin bleiben Flugloch und Nest unangetastet, Wasser und Spray sind zu vermeiden.
Reicht ein Fliegengitter am Kinderzimmerfenster eines Stuttgarter Altbaus in Hanglage aus?
Ein Fliegengitter sichert das Fenster, ersetzt bei direktem Konflikt am Kinderzimmer aber keine fachliche Prüfung. Halten Sie zwei bis drei Meter Abstand zur Flugbahn, vermeiden Sie hektische Bewegungen und melden Sie das Nest der Verwaltung oder dem Eigentümer. Bei echter Gefährdung ist ein Fachbetrieb mit Artenschutz-Kompetenz einzuschalten.
Wer beauftragt bei einer größeren WEG in Bernhausen den Fachbetrieb für ein Nest am Gemeinschaftseigentum?
Bei einer WEG in Bernhausen läuft die Beauftragung für ein Nest am Gemeinschaftseigentum über die Verwaltung und ist Sache der Gemeinschaft. Die Verwaltung kann einen Fachbetrieb oder Umsiedler koordinieren. Bei Hornissen braucht jede Entfernung eine behördliche Ausnahme und muss durch Fachleute erfolgen; zunächst sind Foto und Meldung vorgesehen.
Darf ich ein im Winter verlassenes Nest am Dachüberstand selbst abnehmen?
Sie sollten ein im Winter verlassenes Nest nicht eigenständig abnehmen, sondern entfernen lassen. Nutzen Sie den Termin zugleich zur Kontrolle von Rollladenkästen, Dachüberständen und Fassadenöffnungen. Einfluglöcher können mit Gittern oder Bürstendichtungen verschlossen und Verblechungen geschlossen werden, sobald das Nest verlassen ist.
Muss ich als Mieter ein nachts ruhiges Nest trotzdem der Verwaltung melden?
Ja, als Mieter melden Sie das Nest der Verwaltung oder dem Eigentümer, auch wenn die Tiere nachts ruhig sind. Die Meldung läuft wie eine Mängelanzeige, eigenes Handeln ist zu unterlassen. Fotografieren Sie das Nest aus sicherer Entfernung, halten Sie das Flugloch offen und vermeiden Sie Wasser oder Spray.

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